Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Wohngebäudeversicherung lehnt Leistung für Regenwasserrohr-Schaden ab
- Der Fall: Streit um die Deckung eines Wasserschadens
- Die Position der Versicherung: Kein Leitungswasserschaden
- Die Versicherungsbedingungen im Detail: Was ist „Leitungswasser“?
- Das Urteil des Landgerichts Kassel: Regenwasserrohr fällt nicht unter Leitungswasser
- Kosten des Rechtsstreits und vorläufige Vollstreckbarkeit
- Bedeutung des Urteils für Betroffene und Hauseigentümer
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Hinweise und Tipps
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wie kann ich herausfinden, ob meine Wohngebäudeversicherung Schäden durch defekte Regenwasserrohre abdeckt?
- Welche zusätzlichen Versicherungen oder Klauseln benötige ich, um mich gegen Schäden durch Regenwasserrohre abzusichern?
- Gelten die gleichen Versicherungsbedingungen für alle Wohngebäudeversicherungen, oder gibt es Unterschiede, die ich beachten muss?
- Was kann ich tun, wenn meine Wohngebäudeversicherung einen Schaden durch ein Regenwasserrohr ablehnt und ich der Meinung bin, dass die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Urteil Az.: 5 O 1901/23 | Schlüsselerkenntnis | FAQ | Glossar | Kontakt
Zum vorliegendenDas Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Kassel
- Datum: 13.08.2024
- Aktenzeichen: 5 O 1901/23
- Verfahrensart: Klage auf Versicherungsleistung aus Wohngebäudeversicherung
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Wohngebäudeversicherung
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Eigentümerin eines Wohngebäudes, fordert Versicherungsleistungen von der Beklagten.
- Beklagte: Wohngebäudeversicherung, gegen die die Klage gerichtet ist.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Klägerin ist Eigentümerin eines Wohngebäudes, das bei der Beklagten wohngebäudeversichert ist. Der Versicherungsvertrag deckt unter anderem Leitungswasserschäden ab, einschließlich Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes und des Versicherungsgrundstücks.
- Kern des Rechtsstreits: Die Klägerin begehrt Versicherungsleistungen von der Beklagten aus der Wohngebäudeversicherung.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wird abgewiesen.
- Folgen: Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Streitwert wurde auf 14.736,93 EUR festgesetzt.
Der Fall vor Gericht
Wohngebäudeversicherung lehnt Leistung für Regenwasserrohr-Schaden ab

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Kassel (Az.: 5 O 1901/23) vom 13. August 2024 sorgt für Aufsehen unter Hauseigentümern. In dem Fall ging es um die Frage, ob ein Schaden an einem Regenwasserrohr durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, insbesondere durch die im Vertrag inkludierte Leitungswasserversicherung. Das Gericht entschied: Nein. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Versicherungsnehmer und wirft ein Schlaglicht auf die genauen Definitionen und Ausschlüsse in Versicherungsverträgen.
Der Fall: Streit um die Deckung eines Wasserschadens
Im Zentrum des Rechtsstreits stand eine Hauseigentümerin aus Kassel, die bei einer großen Versicherung eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hatte. Diese Versicherung umfasste laut Vertrag auch den Baustein Leitungswasser. Im Februar 2023 erlitt das Wohngebäude der Klägerin einen Wasserschaden. Als Ursache wurde zunächst ein Leck in der Abwasserleitung einer Dusche vermutet. Nach eingehender Untersuchung stellte sich jedoch heraus, dass der Schaden von einem defekten Regenwasserrohr herrührte.
Die Position der Versicherung: Kein Leitungswasserschaden
Die Hauseigentümerin meldete den Schaden umgehend ihrer Versicherung und forderte die Kosten für die Reparatur in Höhe von 14.736,93 Euro. Die Versicherung jedoch lehnte die Kostenübernahme ab. Ihre Begründung: Ein Schaden durch ein Regenwasserrohr falle nicht unter die vereinbarte Leitungswasserversicherung. Regenwasserrohre seien nicht Teil der „Wasserversorgung“ im Sinne der Versicherungsbedingungen. Daraufhin klagte die Hauseigentümerin vor dem Landgericht Kassel, um die Versicherungsleistung gerichtlich durchzusetzen.
Die Versicherungsbedingungen im Detail: Was ist „Leitungswasser“?
Kern des Streits waren die genauen Formulierungen im Versicherungsvertrag und den dazugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (VGB 2017). Der Vertrag umfasste zwar eine Leitungswasserversicherung, doch deren Umfang war im Detail definiert. Versichert waren unter anderem Schäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Wasser aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen), verbundenen Schläuchen, Einrichtungen des Rohrsystems, Warmwasser- oder Dampfheizungsanlagen sowie Wasserlösch- und Berieselungsanlagen.
Zusätzliche Deckungserweiterungen im Vertrag
Der Versicherungsvertrag enthielt Erweiterungen des Versicherungsschutzes, insbesondere für Frost- und sonstige Bruchschäden außerhalb des Wohngebäudes. Diese Erweiterungen bezogen sich auf Ableitungsrohre der Wasserversorgung auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks sowie auf Zuleitungsrohre der Wasserversorgung für versicherte Gebäude oder Anlagen. Diese zusätzlichen Klauseln sollten den Schutzbereich der Leitungswasserversicherung eigentlich erweitern.
Das Urteil des Landgerichts Kassel: Regenwasserrohr fällt nicht unter Leitungswasser
Das Landgericht Kassel wies die Klage der Hauseigentümerin jedoch vollumfänglich ab. In der Urteilsbegründung schloss sich das Gericht der Argumentation der Versicherung an. Entscheidend war die Auslegung des Begriffs „Leitungswasser“ im Kontext der Versicherungsbedingungen. Das Gericht stellte klar, dass unter „Leitungswasser“ im versicherungstechnischen Sinne Trinkwasser, Brauchwasser und Heizungswasser zu verstehen sei, welches durch ein Rohrleitungssystem innerhalb des Gebäudes oder auf dem Grundstück fließt.
Regenwasserableitung als separate Kategorie
Regenwasser, das über Regenrinnen und Fallrohre vom Dach abgeleitet wird, fällt nach Auffassung des Gerichts nicht unter diese Definition. Regenwasserrohre dienen primär der Ableitung von Niederschlagswasser und sind nicht Teil des Versorgungssystems mit Trink- oder Brauchwasser. Auch die erweiterten Klauseln im Versicherungsvertrag, die Frost- und Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes umfassten, änderten an dieser grundlegenden Unterscheidung nichts. Sie bezogen sich weiterhin auf Ableitungsrohre der Wasserversorgung, nicht aber auf separate Regenwasserleitungen.
Kosten des Rechtsstreits und vorläufige Vollstreckbarkeit
Mit der Abweisung der Klage musste die Hauseigentümerin nicht nur die Reparaturkosten selbst tragen, sondern auch die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Dies bedeutet, dass die Versicherung ihre Kostenforderung unter Hinterlegung einer Sicherheit auch schon vor einer möglichen Berufung der Klägerin durchsetzen könnte. Der Streitwert wurde vom Gericht auf 14.736,93 Euro festgesetzt, entsprechend der geforderten Versicherungsleistung.
Bedeutung des Urteils für Betroffene und Hauseigentümer
Dieses Urteil hat erhebliche Bedeutung für Hauseigentümer und Versicherungsnehmer. Es verdeutlicht, dass die Bezeichnung „Leitungswasserversicherung“ nicht pauschal alle Wasserschäden am Gebäude abdeckt. Besonders wichtig ist die genaue Lektüre und das Verständnis der Versicherungsbedingungen. Hauseigentümer sollten prüfen, welche Arten von Rohren und Schäden konkret in ihrer Police eingeschlossen sind und welche nicht.
Prüfung des Versicherungsschutzes und mögliche Deckungslücken
Das Urteil zeigt eine deutliche Deckungslücke auf: Schäden durch Regenwasserrohre sind in vielen Standard-Wohngebäudeversicherungen mit Leitungswasserbaustein nicht automatisch mitversichert. Wer sich gegen solche Schäden absichern möchte, muss möglicherweise zusätzliche Versicherungsleistungen vereinbaren oder eine spezielle Police abschließen, die auch Regenwasserrohrschäden explizit einschließt. Es ist ratsam, das Gespräch mit dem Versicherungsberater zu suchen und den individuellen Versicherungsbedarf genau zu klären, um im Schadensfall nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben. Dieses Urteil des LG Kassel dient als wichtige Mahnung, die eigenen Versicherungsverträge kritisch zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass bei Schadenfällen an Regenwasser- oder Drainagerohren genau geprüft werden muss, ob diese unter den Versicherungsschutz fallen, da reine Regenentwässerungsrohre häufig nicht von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind. Die Quintessenz liegt darin, dass Versicherungsnehmer die genaue Definition versicherter Leitungen in ihren Policen überprüfen sollten, da nicht jedes wasserführende Rohr auf dem Grundstück automatisch mitversichert ist. Für Hausbesitzer bedeutet dies, die eigenen Versicherungsbedingungen sorgfältig zu lesen und im Zweifel vor Vertragsabschluss nachzufragen, welche Rohrleitungen konkret versichert sind.
Hinweise und Tipps
Praxistipps für Hauseigentümer bei Wasserschäden und Problemen mit der Wohngebäudeversicherung
Ein Wasserschaden im Haus ist ärgerlich und oft kostspielig. Leider kommt es vor, dass Wohngebäudeversicherungen sich bei der Schadensregulierung querstellen. Mit den folgenden Tipps sind Sie besser vorbereitet, wenn es zu Problemen mit Ihrer Versicherung kommt.
⚖️ DISCLAIMER: Diese Praxistipps stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen nicht die individuelle juristische Beratung. Jeder Fall ist anders und kann besondere Umstände aufweisen, die einer speziellen Einschätzung bedürfen.
Tipp 1: Schaden dokumentieren und unverzüglich melden
Sichern Sie Beweise des Wasserschadens durch Fotos und Videos. Melden Sie den Schaden umgehend schriftlich (per E-Mail oder Brief mit Empfangsbestätigung) Ihrer Wohngebäudeversicherung und beschreiben Sie den Schaden detailliert.
Beispiel: Machen Sie Fotos von durchnässten Wänden, beschädigten Möbeln, Wasserflecken und der Schadensursache, falls erkennbar. Notieren Sie Datum und Uhrzeit der Schadensfeststellung.
⚠️ ACHTUNG: Versäumen Sie keine Fristen zur Schadensmeldung, die in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt sein können.
Tipp 2: Ursache des Schadens feststellen und beheben (lassen)
Versuchen Sie, die Ursache des Wasserschadens zu identifizieren und zu beheben oder beheben zu lassen, um Folgeschäden zu minimieren. Dies kann die Pflicht zur Schadenminderung sein.
Beispiel: Drehen Sie den Haupthahn ab, wenn ein Rohrbruch die Ursache ist, oder beauftragen Sie einen Installateur, um ein defektes Rohr zu reparieren.
⚠️ ACHTUNG: Die Kosten für die Ursachenbehebung (z.B. Reparatur des Rohrs) sind nicht automatisch durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt, sondern nur die Folgeschäden (z.B. Trocknung, Reparatur beschädigter Gebäudeteile). Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen genau.
Tipp 3: Korrespondenz mit der Versicherung schriftlich führen
Führen Sie jegliche Kommunikation mit der Versicherung schriftlich. Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und E-Mails auf. Dies dient als Nachweis im Streitfall.
Beispiel: Senden Sie Nachfragen oder zusätzliche Informationen immer per E-Mail oder Brief mit Empfangsbestätigung, um den Versand und Inhalt zu dokumentieren.
⚠️ ACHTUNG: Telefonische Zusagen der Versicherung sollten Sie immer schriftlich bestätigen lassen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Tipp 4: Nicht vorschnell aufgeben – Leistungsablehnung prüfen lassen
Wenn die Versicherung die Leistung ablehnt oder nur einen Teil des Schadens übernehmen will, akzeptieren Sie dies nicht sofort. Fordern Sie eine schriftliche Begründung für die Ablehnung an und prüfen Sie diese sorgfältig.
Beispiel: Beauftragen Sie einen unabhängigen Sachverständigen, um den Schaden und die Ablehnung der Versicherung zu begutachten. Die Kosten dafür können unter Umständen von der Versicherung übernommen werden oder im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung gedeckt sein.
⚠️ ACHTUNG: Setzen Sie der Versicherung eine angemessene Frist zur Stellungnahme oder Nachbesserung ihrer Entscheidung und kündigen Sie bei fruchtlosem Fristablauf rechtliche Schritte an.
Tipp 5: Rechtlichen Rat einholen
Wenn Sie sich unsicher sind oder die Versicherung weiterhin ablehnend reagiert, suchen Sie rechtlichen Rat bei einem auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt. Dieser kann Ihre Ansprüche prüfen und Sie bei der Durchsetzung gegenüber der Versicherung unterstützen.
Beispiel: Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die anwaltliche Beratung und Vertretung im Versicherungsfall. Prüfen Sie, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die Versicherungsrecht abdeckt.
Weitere Fallstricke oder Besonderheiten?
Oftmals streiten Versicherungen über die Schadensursache oder die Höhe des Schadens. Auch Klauseln im Versicherungsvertrag, die bestimmte Schadensursachen ausschließen (z.B. Schäden durch mangelnde Wartung), können zu Problemen führen. Es ist wichtig, den Versicherungsvertrag genau zu kennen und im Zweifelsfall fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen.
✅ Checkliste: Wasserschaden
- Schaden dokumentieren (Fotos, Videos)
- Schaden unverzüglich der Versicherung melden (schriftlich)
- Ursache des Schadens feststellen und beheben (lassen)
- Korrespondenz mit der Versicherung schriftlich führen
- Bei Ablehnung rechtlichen Rat einholen
Benötigen Sie Hilfe?
Unklare Versicherungsbedingungen bei Regenwasserrohr-Schäden?
Die Diskussion um die genaue Abgrenzung von Leitungswasser in Versicherungsverträgen wirft bei Hauseigentümern vermehrt Fragen auf. Vertragliche Definitionen und Vertragsausschlüsse führen oft zu Unsicherheiten, wenn es darum geht, welcher Schaden abgedeckt ist und welcher nicht. Dies betrifft insbesondere Schäden an Regenwasserrohren, bei denen die vertragliche Interpretation der Versicherungsbedingungen entscheidend ist.
Wir unterstützen Sie dabei, den Sachverhalt fachlich zu analysieren und Ihre vertraglichen Optionen zu überprüfen. Mit einer präzisen, sachlichen Beratung klären wir gemeinsam, welche Ansprüche unter Berücksichtigung der individuellen Versicherungsbedingungen bestehen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Situation eingehend zu besprechen und die nächsten Schritte zu erörtern.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie kann ich herausfinden, ob meine Wohngebäudeversicherung Schäden durch defekte Regenwasserrohre abdeckt?
Um herauszufinden, ob Ihre Wohngebäudeversicherung Schäden durch defekte Regenwasserrohre abdeckt, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Versicherungsbedingungen lesen: Lesen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Ihrer Wohngebäudeversicherung genau durch. Achten Sie auf spezifische Klauseln, die Regenwasserrohre erwähnen oder ausschließen.
- Klauseln beachten: In der Regel decken Wohngebäudeversicherungen Schäden durch Leitungswasser ab, nicht jedoch durch Regenwasser. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn das Regenwasserrohr innerhalb des Gebäudes verläuft und Teil des Abwassersystems ist.
- Rücksprache mit dem Versicherungsberater: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Versicherung Schäden durch defekte Regenwasserrohre abdeckt, sollten Sie sich an Ihren Versicherungsberater wenden. Dieser kann Ihnen genau erklären, was in Ihrem spezifischen Fall versichert ist.
- Spezielle Versicherungsklauseln prüfen: Manche Versicherungen bieten spezielle Klauseln für innenliegende Fallrohre an. Überprüfen Sie, ob solche Klauseln in Ihrem Vertrag enthalten sind.
- Elementarversicherung: Bei Schäden durch Starkregen oder Überschwemmungen benötigen Sie oft eine zusätzliche Elementarversicherung, die nicht automatisch in der Wohngebäudeversicherung enthalten ist.
Welche zusätzlichen Versicherungen oder Klauseln benötige ich, um mich gegen Schäden durch Regenwasserrohre abzusichern?
Um sich gegen Schäden durch Regenwasserrohre abzusichern, gibt es einige zusätzliche Versicherungen und Klauseln, die Sie in Betracht ziehen sollten:
1. Elementarversicherung:
- Diese Versicherung deckt Schäden durch Hochwasser, Überschwemmungen und andere Naturkatastrophen ab. Sie ist besonders wichtig, wenn Regenwasser durch Überflutungen oder Rückstau Schäden verursacht.
2. Spezielle Klauseln für innenliegende Regenwasserleitungen:
- Einige Versicherungen bieten Klauseln an, die Schäden durch innenliegende Regenwasserleitungen abdecken. Diese Klauseln sind wichtig, wenn die Schäden innerhalb des Gebäudes auftreten.
3. Erweiterung der Gebäudeversicherung:
- Manche Versicherer bieten Erweiterungen für die Gebäudeversicherung an, die auch Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes umfassen können. Dies ist besonders wichtig, um Schäden durch verstopfte oder beschädigte Regenfallrohre abzudecken.
4. Rohrbruchversicherung:
- Obwohl diese Versicherung hauptsächlich für Leitungswasserschäden gedacht ist, kann sie in einigen Fällen auch Schäden durch Regenwasserrohre abdecken, wenn diese als Teil des Ableitungssystems gelten.
Um die beste Deckung zu finden, sollten Sie verschiedene Versicherungsangebote vergleichen und die spezifischen Bedingungen Ihrer Police genau prüfen.
Gelten die gleichen Versicherungsbedingungen für alle Wohngebäudeversicherungen, oder gibt es Unterschiede, die ich beachten muss?
Die Versicherungsbedingungen für Wohngebäudeversicherungen können erheblich variieren. Jeder Versicherer legt seine eigenen Bedingungen fest, was bedeutet, dass es keine einheitlichen Standards gibt, die für alle Anbieter gelten. Diese Unterschiede können sich in den versicherten Gefahren, den Leistungsumfängen und den Prämien widerspiegeln.
Wichtige Unterschiede umfassen:
- Versicherte Gefahren: Neben den grundlegenden Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel bieten einige Versicherer zusätzlichen Schutz gegen erweiterte Elementargefahren wie Überschwemmungen oder Erdbeben an.
- Versicherungssumme: Einige Anbieter bieten unbegrenzten Versicherungsschutz zum Neuwert, während andere eine feste Versicherungssumme festlegen.
- Leistungsumfang: Zusätzliche Leistungen wie Innovationsgarantien oder Vorversicherer-Garantien können je nach Anbieter variieren.
- Selbstbeteiligung: Die Höhe der Selbstbeteiligung kann ebenfalls unterschiedlich sein.
Es ist daher wichtig, jedes Angebot individuell zu prüfen, um sicherzustellen, dass es Ihren Bedürfnissen entspricht. Ein Vergleich der Versicherungsbedingungen hilft Ihnen, die beste Wahl für Ihr Wohngebäude zu treffen.
Was kann ich tun, wenn meine Wohngebäudeversicherung einen Schaden durch ein Regenwasserrohr ablehnt und ich der Meinung bin, dass die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist?
Wenn Ihre Wohngebäudeversicherung einen Schaden durch ein Regenwasserrohr ablehnt und Sie der Meinung sind, dass die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist, gibt es mehrere Schritte, die Sie unternehmen können:
1. Widerspruch einlegen: Sie sollten einen formlosen, aber fristgerechten Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Diesen senden Sie am besten per Einschreiben an den Versicherer. Der Widerspruch sollte eine sachliche Begründung enthalten, warum Sie die Ablehnung für ungerechtfertigt halten.
2. Hinzuziehung eines unabhängigen Gutachters: Ein unabhängiger Gutachter kann die Schadensursache und den Umfang des Schadens objektiv beurteilen. Dies kann helfen, die Argumentation gegenüber der Versicherung zu stärken.
3. Dokumentation des Schadens: Stellen Sie sicher, dass der Schaden und seine Ursache gründlich dokumentiert sind. Dies kann durch Fotos, technische Berichte oder Zeugenaussagen geschehen.
4. Beratung durch einen Rechtsanwalt: Es kann hilfreich sein, sich über die rechtlichen Möglichkeiten zu informieren. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte zu verstehen und die nächsten Schritte zu planen.
5. Prüfung der Versicherungsbedingungen: Überprüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen genau. Manchmal gibt es spezielle Klauseln, die den Versicherungsschutz für bestimmte Arten von Schäden einschränken.
Es ist wichtig, dass Sie sich gründlich informieren und die genauen Gründe für die Ablehnung verstehen, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
⚖️ DISCLAIMER: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Leitungswasserversicherung
Die Leitungswasserversicherung ist ein spezieller Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung, der Schäden durch austretenden Wassers aus Rohren und wasserführenden Installationen absichert. Sie deckt in der Regel Frost- und Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren sowie die daraus resultierenden Folgeschäden ab. Gemäß § 6 der Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) sind typischerweise nur Schäden an Rohren bestimmter Wasserkreisläufe versichert, wie Trinkwasser oder Heizungswasser, während andere wasserführende Systeme oft ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Beispiel: Ein geplatztes Wasserrohr im Badezimmer verursacht einen Wasserschaden an Decke und Wänden. Die Leitungswasserversicherung würde sowohl die Reparatur des Rohres als auch die Beseitigung der Wasserschäden übernehmen.
Versicherungsnehmer
Der Versicherungsnehmer ist die Person oder Partei, die einen Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen abschließt und dafür Prämien zahlt. Gemäß § 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist der Versicherungsnehmer der Vertragspartner des Versicherers und trägt bestimmte gesetzliche Pflichten, wie Anzeige- und Informationspflichten. Bei einer Wohngebäudeversicherung ist dies typischerweise der Eigentümer der Immobilie, der im Schadensfall berechtigt ist, Leistungen aus dem Versicherungsvertrag zu beanspruchen.
Beispiel: Eine Hauseigentümerin schließt eine Wohngebäudeversicherung für ihr Einfamilienhaus ab. Als Versicherungsnehmerin zahlt sie monatliche Prämien und muss im Schadensfall diesen unverzüglich dem Versicherer melden, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Versicherungsvertrag
Ein Versicherungsvertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen. Er regelt gemäß §§ 1-4 VVG die Bedingungen, unter denen der Versicherer bei Eintritt des Versicherungsfalls Leistungen erbringt. Der Vertrag definiert präzise den Umfang des Versicherungsschutzes, die versicherten Risiken, Ausschlüsse sowie Rechte und Pflichten beider Parteien. Bei Wohngebäudeversicherungen umfasst dies detaillierte Festlegungen zu versicherten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel sowie spezifische Definitionen versicherter Objekte.
Beispiel: In einem Wohngebäudeversicherungsvertrag ist festgelegt, dass Leitungswasserschäden an Trinkwasserleitungen versichert sind, während Regenwasserrohre explizit ausgeschlossen werden – eine Klausel, die im beschriebenen Fall zum Streitpunkt wurde.
Streitwert
Der Streitwert bezeichnet den finanziellen Wert des Streitgegenstandes in einem Gerichtsverfahren. Nach § 3 ZPO bestimmt er sich nach dem Interesse des Klägers an der Entscheidung. Bei Versicherungsstreitigkeiten entspricht er typischerweise der Höhe der begehrten Versicherungsleistung. Der Streitwert hat bedeutende prozessuale Auswirkungen: Er bestimmt die Zuständigkeit des Gerichts, die Höhe der Gerichtskosten sowie der Anwaltsgebühren und beeinflusst auch die Rechtsmittelmöglichkeiten.
Beispiel: Im beschriebenen Fall wurde der Streitwert auf 14.736,93 EUR festgesetzt, was den von der Klägerin geforderten Versicherungsleistungen für den Schaden am Regenwasserrohr entspricht und die Grundlage für die Berechnung der Prozesskosten bildet.
Vorläufige Vollstreckbarkeit
Die vorläufige Vollstreckbarkeit ist ein rechtliches Instrument, das es ermöglicht, ein Urteil bereits vor Rechtskraft zu vollstrecken. Gemäß § 708 Nr. 10 ZPO kann ein Gericht ein Urteil gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklären. Diese Regelung soll dem obsiegenden Kläger ermöglichen, seine Ansprüche zeitnah durchzusetzen, auch wenn der Gegner Rechtsmittel einlegt. Die geforderte Sicherheitsleistung schützt den Unterlegenen vor irreparablen Schäden, falls das Urteil in höherer Instanz aufgehoben wird.
Beispiel: Im vorliegenden Fall bedeutet die vorläufige Vollstreckbarkeit, dass die Versicherung ihre Ansprüche bezüglich der Prozesskosten gegen die Klägerin bereits durchsetzen kann, auch wenn diese Berufung einlegt – allerdings nur, wenn die Versicherung eine entsprechende Sicherheit hinterlegt.
Ableitungsrohre
Ableitungsrohre sind Rohrleitungen in oder an Gebäuden, die Wasser von Sanitäranlagen, Abwasser oder Regenwasser vom Gebäude weg transportieren. In Versicherungsverträgen wird präzise unterschieden zwischen verschiedenen Arten von Ableitungsrohren (z.B. für Schmutzwasser, Regenwasser oder Drainagen). Gemäß den typischen Versicherungsbedingungen (VGB) sind oft nur bestimmte Ableitungsrohre, meist Schmutz- und Abwasserrohre, im Versicherungsumfang enthalten, während andere (wie Regenwasserrohre) häufig explizit ausgeschlossen werden.
Beispiel: Ein Bruch eines Abwasserrohrs im Erdreich des Grundstücks würde typischerweise von einer Leitungswasserversicherung abgedeckt, während ein defektes Regenwasserrohr vom gleichen Versicherungsvertrag unter Umständen nicht gedeckt ist – genau wie im beschriebenen Rechtsstreit.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Dieser Paragraph definiert den Versicherungsvertrag als Vereinbarung, durch die der Versicherer gegen Prämienzahlung ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers übernimmt und bei Eintritt des Versicherungsfalls eine vereinbarte Leistung erbringt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Urteil betrifft einen solchen Versicherungsvertrag, bei dem die Klägerin Leistungen aus ihrer Wohngebäudeversicherung für einen Leitungswasserschaden begehrt.
- Ziffer 2 VGB 2017 (Definition der versicherten Gefahren, insbesondere Leitungswasser): Die VGB 2017 definieren, welche Gefahren in der Wohngebäudeversicherung versichert sind, darunter typischerweise Leitungswasser. Leitungswasser umfasst bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren der Wasserversorgung, Heizungsanlagen und damit verbundenen Einrichtungen innerhalb des versicherten Gebäudes und Grundstücks. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Entscheidend ist hier, ob der Schaden durch „bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser“ im Sinne der VGB 2017 entstanden ist und ob die betroffenen Rohre unter die Definition „innerhalb des versicherten Gebäudes und Grundstücks“ fallen, insbesondere da der Fall Rohre außerhalb des Gebäudes betrifft.
- Versicherungsbedingungen im Nachtrag zum Versicherungsschein (individuelle Erweiterungen im Vertrag): Individuelle Nachträge zum Versicherungsschein können den Umfang der VGB 2017 erweitern oder modifizieren. Hier wurden explizit „Frost- und sonstige Bruchschäden außerhalb Ihres Wohngebäudes auf dem Versicherungsgrundstück“ und „außerhalb Ihres Versicherungsgrundstückes“ an Ableitungsrohren der Wasserversorgung zusätzlich versichert. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Nachtrag erweitert den Versicherungsschutz möglicherweise auf Schäden an Rohren außerhalb des Gebäudes und Grundstücks, was für die Beurteilung des Leistungsanspruchs der Klägerin zentral ist. Die genaue Formulierung im Nachtrag ist entscheidend, um zu klären, ob der konkrete Schadenfall unter diese Erweiterung fällt.
- Auslegung von Versicherungsbedingungen (§§ 133, 157 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. objektivem Empfängerhorizont): Unklare oder mehrdeutige Versicherungsbedingungen sind nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen. Das bedeutet, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Bedingungen bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen würde. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Sollten die Formulierungen im Versicherungsschein oder den VGB bezüglich des Versicherungsschutzes für Rohre außerhalb des Gebäudes interpretationsbedürftig sein, ist diese Auslegungsmethode maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts. Es wird geprüft, wie ein durchschnittlicher Hausbesitzer die Versicherungsbedingungen verstehen würde.
- Beweislast im Versicherungsprozess (§ 286 Zivilprozessordnung (ZPO)): Grundsätzlich trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast für das Vorliegen des Versicherungsfalls (hier: Leitungswasserschaden) und den Umfang des Schadens. Der Versicherer trägt die Beweislast für etwaige Leistungsausschlüsse oder -minderungen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin muss beweisen, dass ein versichertes Ereignis (Leitungswasserschaden an versicherten Rohren) eingetreten ist und dass die geltend gemachten Schäden darauf zurückzuführen sind. Gelingt ihr dies nicht, kann die Klage abgewiesen werden, wie es hier der Fall war.
- § 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Dieser Paragraph definiert den Versicherungsvertrag als Vereinbarung, durch die der Versicherer gegen Prämienzahlung ein bestimmtes Risiko des Versicherungsnehmers übernimmt und bei Eintritt des Versicherungsfalls eine vereinbarte Leistung erbringt. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Das Urteil betrifft einen solchen Versicherungsvertrag, bei dem die Klägerin Leistungen aus ihrer Wohngebäudeversicherung für einen Leitungswasserschaden begehrt.
- Ziffer 2 VGB 2017 (Definition der versicherten Gefahren, insbesondere Leitungswasser): Die VGB 2017 definieren, welche Gefahren in der Wohngebäudeversicherung versichert sind, darunter typischerweise Leitungswasser. Leitungswasser umfasst bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren der Wasserversorgung, Heizungsanlagen und damit verbundenen Einrichtungen innerhalb des versicherten Gebäudes und Grundstücks. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Entscheidend ist hier, ob der Schaden durch „bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser“ im Sinne der VGB 2017 entstanden ist und ob die betroffenen Rohre unter die Definition „innerhalb des versicherten Gebäudes und Grundstücks“ fallen, insbesondere da der Fall Rohre außerhalb des Gebäudes betrifft.
- Versicherungsbedingungen im Nachtrag zum Versicherungsschein (individuelle Erweiterungen im Vertrag): Individuelle Nachträge zum Versicherungsschein können den Umfang der VGB 2017 erweitern oder modifizieren. Hier wurden explizit „Frost- und sonstige Bruchschäden außerhalb Ihres Wohngebäudes auf dem Versicherungsgrundstück“ und „außerhalb Ihres Versicherungsgrundstückes“ an Ableitungsrohren der Wasserversorgung zusätzlich versichert. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Nachtrag erweitert den Versicherungsschutz möglicherweise auf Schäden an Rohren außerhalb des Gebäudes und Grundstücks, was für die Beurteilung des Leistungsanspruchs der Klägerin zentral ist. Die genaue Formulierung im Nachtrag ist entscheidend, um zu klären, ob der konkrete Schadenfall unter diese Erweiterung fällt.
- Auslegung von Versicherungsbedingungen (§ 133, § 157 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. objektivem Empfängerhorizont): Unklare oder mehrdeutige Versicherungsbedingungen sind nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen. Das bedeutet, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Bedingungen bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen würde. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Sollten die Formulierungen im Versicherungsschein oder den VGB bezüglich des Versicherungsschutzes für Rohre außerhalb des Gebäudes interpretationsbedürftig sein, ist diese Auslegungsmethode maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts. Es wird geprüft, wie ein durchschnittlicher Hausbesitzer die Versicherungsbedingungen verstehen würde.
- Beweislast im Versicherungsprozess (§ 286 Zivilprozessordnung (ZPO)): Grundsätzlich trägt der Versicherungsnehmer die Beweislast für das Vorliegen des Versicherungsfalls (hier: Leitungswasserschaden) und den Umfang des Schadens. Der Versicherer trägt die Beweislast für etwaige Leistungsausschlüsse oder -minderungen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Klägerin muss beweisen, dass ein versichertes Ereignis (Leitungswasserschaden an versicherten Rohren) eingetreten ist und dass die geltend gemachten Schäden darauf zurückzuführen sind. Gelingt ihr dies nicht, kann die Klage abgewiesen werden, wie es hier der Fall war.
Das vorliegende Urteil
LG Kassel – Az.: 5 O 1901/23 – Urteil vom 13.08.2024
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