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Wohngebäudeversicherung – Bodenabsenkung mit der Folge von Gebäudeschäden

Ein Hauseigentümer in Sachsen erlitt erhebliche Schäden an seinem Gebäude und führte diese auf einen Erdfall zurück, um Leistungen aus seiner Wohngebäudeversicherung zu erhalten. Doch das Oberlandesgericht Dresden entschied gegen ihn: Mikroskopisch kleine Hohlräume im Boden, die möglicherweise durch Austrocknung entstanden waren, reichen nicht aus, um den Versicherungsfall „Erdfall“ zu begründen. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die komplexe Definition von „Erdfall“ im Versicherungskontext und die Schwierigkeiten bei der Beweisführung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es geht um eine Klage auf Versicherungsleistung wegen Schäden am Gebäude durch vermeintliche Erdfälle oder Erdrutsche.
  • Der Kläger argumentiert, dass versicherte Schäden durch natürliche Hohlräume im Untergrund verursacht wurden.
  • Schwierigkeiten ergeben sich durch die Interpretation der Begriffe „Erdfall“ und „Erdrutsch“ in den Versicherungsbedingungen.
  • Das Gericht hat entschieden, dass keine versicherten Ereignisse vorliegen, da die Schäden nicht plötzlich aufgetreten sind und nicht ausschließlich naturbedingt sind.
  • Das Urteil stützt sich darauf, dass die Versicherungsbedingungen eine Plötzlichkeit und ausschließliche Naturbedingtheit der Ereignisse voraussetzen.
  • Das Gericht betont, dass eine langsame Bodensenkung durch Austrocknung keinen Erdfall oder Erdrutsch darstellt.
  • Der Kläger konnte nicht beweisen, dass die Schäden durch ein versichertes Ereignis verursacht wurden, da alternative Schadensursachen nicht auszuschließen sind.
  • Das Urteil des Landgerichts Chemnitz wurde bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen.
  • Die Definitionen der Begriffe in den Versicherungsbedingungen sind entscheidend für die Abweisung der Klage.
  • Der Fall verdeutlicht die Wichtigkeit präziser Begriffsauslegungen in Versicherungsverträgen.

Herausforderungen beim Versicherungsschutz: Fallbeispiel Bodenabsenkung erläutert

Die Wohngebäudeversicherung schützt Eigentümer von Immobilien vor finanziellen Verlusten, die durch verschiedene risikobehaftete Ereignisse entstehen können. Dazu gehören sowohl Elementarschäden wie Hochwasser und Sturm als auch spezifische Schäden, die durch Bodenabsenkung verursacht werden. Insbesondere Grundwasserabsenkungen können gravierende Auswirkungen auf die Bausubstanz haben und zu erheblichen Gebäudeschäden führen, für die oft Versicherungsansprüche geltend gemacht werden müssen.

Um im Schadensfall den Versicherungsschutz optimal auszuschöpfen, ist es entscheidend, die Versicherungsbedingungen und -konditionen zu verstehen. Eine sorgfältige Schadensmeldung und ggf. eine Baugrunduntersuchung sind unerlässlich, um den Anspruch auf angemessenen Schadensersatz durch die Hausversicherung durchzusetzen. Im Folgenden werden wir einen konkreten Fall beleuchten, der auf die Herausforderungen bei der Geltendmachung von Versicherungsleistungen bei Bodenabsenkungen hinweist.

Der Fall vor Gericht


Erdfall oder natürliche Austrocknung? OLG Dresden weist Klage gegen Wohngebäudeversicherer ab

Ein Hauseigentümer ist mit seiner Klage auf Versicherungsleistung aus einer Wohngebäudeversicherung vor dem Oberlandesgericht Dresden gescheitert.

Versicherungsanspruch bei Bodenabsenkung
Das OLG Dresden wies die Klage eines Hauseigentümers auf Schadensersatz wegen Erdfalls ab, da Erdsenkungen nicht unter den Versicherungsschutz fallen. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Der Kläger hatte von seinem Versicherer Schadensersatz in Höhe von 14.535,85 Euro für Schäden an seinem Gebäude gefordert, die er auf einen versicherten Erdfall zurückführte.

Streit um Definition von Erdfall und natürliche Hohlräume

Die Versicherungsbedingungen definierten einen Erdfall als „Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen, dessen Ursache ausschließlich naturbedingt ist“. Ein Erdrutsch wurde als „plötzliches Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen“ beschrieben, wobei auch hier die Ursache ausschließlich naturbedingt sein musste. Der Kläger argumentierte, dass die Existenz von Hohlräumen im Untergrund durch die spätere Einbringung von 687 kg Harz mittels Injektionslanzen bewiesen sei.

Sachverständigengutachten lässt mehrere Schadensursachen offen

Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger konnte weder die Gründungssituation des Gebäudes als Schadensursache ausschließen noch eine temporäre Austrocknung der Böden als möglichen Grund für die Schäden ausschließen. Die durch Austrocknung entstehenden Hohlräume lägen lediglich im Mikrometerbereich. Das Gericht folgte der Argumentation der Beklagten, dass derart winzige Lücken im Erdmaterial nicht unter den Begriff „Hohlraum“ im Sinne der Versicherungsbedingungen fallen würden.

Gericht: Erdsenkungen sind nicht gleichbedeutend mit Erdfall

Das OLG Dresden bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Chemnitz. Die Richter stellten klar, dass Erdsenkungen nicht mit einem Erdfall gleichzusetzen seien und auch nicht unter den Versicherungsschutz fielen. Zudem sei für einen Erdfall charakteristisch, dass er plötzlich auftrete, was die Versicherungsbedingungen entsprechend vorsähen. Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen, die Revision nicht zugelassen. Die Kosten des Verfahrens muss der Kläger tragen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Urteil stellt klar, dass langsame Bodensenkungen durch Austrocknung keinen versicherten „Erdfall“ oder „Erdrutsch“ im Sinne der Wohngebäudeversicherung darstellen. Für einen Versicherungsfall muss das Ereignis plötzlich eintreten und ausschließlich naturbedingte Ursachen haben. Normale Hohlräume zwischen Bodenpartikeln durch Austrocknung gelten nicht als „natürliche Hohlräume“ im Sinne der Versicherungsbedingungen. Der Versicherungsnehmer trägt die Beweislast für das Vorliegen eines Versicherungsfalls.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie Schäden an Ihrem Haus durch absinkenden Boden bemerken, prüfen Sie genau die Definitionen in Ihrer Versicherungspolice. Langsame Senkungen über Monate oder Jahre sind in der Regel nicht versichert – auch wenn Sie nachträglich Harz zur Stabilisierung in den Boden einbringen. Sie müssen bei einem Schaden nachweisen können, dass dieser plötzlich und durch ein natürliches Ereignis entstanden ist. Lassen Sie sich bei größeren Schäden am besten von einem Sachverständigen beraten, der die genaue Ursache ermitteln kann. Bei aufgeschüttetem Boden oder mangelhafter Gründung des Gebäudes greift der Versicherungsschutz generell nicht.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Schäden durch Bodenabsenkungen sind in der Wohngebäudeversicherung üblicherweise versichert?

Die klassische Wohngebäudeversicherung deckt Schäden durch Bodenabsenkungen grundsätzlich nicht in ihrer Basisabsicherung ab. Ein Versicherungsschutz besteht nur im Rahmen einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung.

Versicherte Schadensszenarien

Bei vorhandenem Elementarschadenschutz sind ausschließlich naturbedingte Erdsenkungen versichert. Diese entstehen typischerweise durch:

  • Unterirdische Abtragungen von Gesteinen durch Grund- oder Sickerwasser
  • Chemische Auswaschung von wasserlöslichen Gesteinsböden
  • Ausspülung des Feinanteils von Lockergesteinen

Nicht versicherte Schadensszenarien

Keine Versicherungsleistung erfolgt bei Schäden durch:

  • Bodenabsenkungen durch Austrocknung oder Grundwasserabsenkung
  • Menschlich verursachte Senkungen, etwa durch Bergbau oder Bauarbeiten
  • Schäden an Gebäuden im Rohbau
  • Unzureichende Bodenverdichtung bei der Gebäudeerrichtung

Voraussetzungen für den Versicherungsschutz

Für eine erfolgreiche Schadenregulierung müssen zwei zentrale Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Erdsenkung muss ausschließlich naturbedingt entstanden sein
  • Es muss sich um einen natürlichen Hohlraum im Erdreich handeln, nicht um künstlich verfüllte Bereiche

Die Versicherung leistet dabei für die Behebung von Gebäudeschäden, die Wiederherstellung von Terrassen und beschädigten Wegen, sofern diese durch die versicherte naturbedingte Erdsenkung entstanden sind.


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Wie kann ich als Hauseigentümer nachweisen, dass ein versicherter Erdfall vorliegt?

Als Hauseigentümer müssen Sie für einen versicherten Erdfall zwei zentrale Elemente nachweisen: Das Vorliegen natürlicher Hohlräume und die Plötzlichkeit des Ereignisses.

Dokumentation des Schadensereignisses

Der Nachweis beginnt mit einer umfassenden Dokumentation des Schadensereignisses. Fotografieren Sie alle sichtbaren Schäden am Gebäude und dokumentieren Sie den zeitlichen Verlauf. Eine reine Bodenabsenkung durch Austrocknung reicht für einen Versicherungsfall nicht aus.

Erforderliche Gutachten

Ein qualifiziertes geologisches Gutachten ist unverzichtbar. Der Sachverständige muss dabei konkret nachweisen:

  • Die Existenz natürlicher Hohlräume im Untergrund
  • Den ursächlichen Zusammenhang zwischen Hohlräumen und Gebäudeschäden
  • Die Plötzlichkeit des Ereignisses

Beweisführung gegenüber der Versicherung

Die Beweislast liegt beim Versicherungsnehmer. Sie müssen aktiv nachweisen, dass ein Erdfall im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt. Dabei reicht es nicht aus, dass natürliche Hohlräume als Schadensursache „nicht auszuschließen“ sind. Der Nachweis muss positiv erbracht werden.

Abgrenzung zu nicht versicherten Schäden

Besonders wichtig ist die Abgrenzung zu nicht versicherten Schadensereignissen. Nicht als Erdfall gelten:

  • Langsame Bodensenkungen durch Austrocknung
  • Schäden durch unzureichende Bodenverdichtung
  • Mikroskopisch kleine Hohlräume durch Witterungseinflüsse

Eine sorgfältige technische Dokumentation und ein fundiertes Gutachten sind für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche unerlässlich.


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Was ist der rechtliche Unterschied zwischen Erdfall, Erdrutsch und Erdsenkung?

Erdfall

Ein Erdfall ist nach den Versicherungsbedingungen ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Dabei ist das zentrale Merkmal die Plötzlichkeit des Ereignisses. Ein Erdfall entsteht, wenn sich durch chemische Auswaschung oder Ausspülung des Feinanteils von Lockergesteinen natürliche Hohlräume bilden, die dann einstürzen.

Erdrutsch

Ein Erdrutsch wird in den Versicherungsbedingungen als plötzliches Abrutschen oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen definiert, dessen Ursache ausschließlich naturbedingt sein muss. Charakteristisch ist hier die wahrnehmbare Bewegung der Erdmassen. Ein typischer Fall ist das Abrutschen von Hanglagen nach starken Regenfällen.

Erdsenkung

Eine Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlich entstandenen Hohlräumen. Im Gegensatz zu Erdfall und Erdrutsch kann eine Erdsenkung auch langsam und kriechend verlaufen. Wichtig ist, dass die Ursache ausschließlich naturbedingt sein muss – menschliche Einflüsse wie Bergbau oder Grundwasserabsenkung fallen nicht darunter.

Versicherungsrechtliche Bedeutung

Die Unterscheidung ist für den Versicherungsschutz entscheidend. Während alle drei Ereignisse grundsätzlich über die Elementarschadenversicherung als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung versicherbar sind, gelten unterschiedliche Voraussetzungen für die Schadensregulierung:

Bei Erdrutsch und Erdfall muss das Ereignis plötzlich eintreten und wahrnehmbar sein. Eine langsame Bodenveränderung, wie sie etwa durch Austrocknung entstehen kann, erfüllt diese Voraussetzungen nicht. Bei Erdsenkungen hingegen kann auch ein längerer Prozess zu einem Versicherungsfall führen, solange die Ursache naturbedingt ist.


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Welche Rolle spielt ein Sachverständigengutachten bei der Schadenregulierung?

Ein Sachverständigengutachten ist ein zentrales Beweismittel für die Schadensregulierung und dient als objektive Grundlage für die Bewertung des Schadensfalls. Bei Gebäudeschäden durch Bodenabsenkungen dokumentiert das Gutachten detailliert den Zustand des Gebäudes, die Schadensursache und den Umfang der erforderlichen Reparaturmaßnahmen.

Funktion des Gutachtens

Der Gutachter untersucht als unabhängige und neutrale Person den Schaden und erstellt eine detaillierte Dokumentation. Diese enthält eine genaue Auflistung der beschädigten Bauteile, eine Kostenschätzung für die Reparatur sowie eine Analyse der Schadensursache. Bei Bodenabsenkungen prüft der Sachverständige insbesondere die Standsicherheit der Fundamente und die notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung.

Bedeutung für das Versicherungsverfahren

Viele Versicherungen beginnen die Schadensregulierung erst nach Vorlage eines Gutachtens. Der Sachverständige entscheidet durch seine Bewertung maßgeblich mit, ob und in welcher Höhe die Versicherung leistet. Bei Streitigkeiten über die Schadenshöhe können Sie als Versicherungsnehmer ein Sachverständigenverfahren nach § 84 VVG einleiten.

Kostenaspekte der Begutachtung

Die Versicherung trägt in der Regel die Kosten für den von ihr beauftragten Gutachter. Wenn Sie als Versicherungsnehmer ein eigenes Gutachten in Auftrag geben, können diese Kosten über spezielle Klauseln wie die PK 7365 mitversichert sein – vorausgesetzt, der entschädigungspflichtige Schaden übersteigt einen bestimmten Betrag.


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Was kann ich tun, wenn die Versicherung die Schadenregulierung ablehnt?

Wenn die Versicherung die Regulierung eines Schadens durch Bodenabsenkung ablehnt, stehen Ihnen mehrere Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Prüfung der Ablehnungsgründe

Zunächst sollten Sie die Begründung der Ablehnung sorgfältig prüfen. Bei Bodenabsenkungen lehnen Versicherungen häufig die Regulierung ab, weil sie argumentieren, dass keine plötzliche Ereignis vorliegt oder die Schäden durch allmähliche Austrocknung entstanden sind. Vergleichen Sie die Begründung mit Ihrem Versicherungsvertrag und den darin enthaltenen Versicherungsbedingungen.

Einlegung eines Widerspruchs

Gegen die Ablehnung können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Dieser sollte per Einschreiben an die Versicherung geschickt werden. Im Widerspruchsschreiben müssen Sie detailliert darlegen, warum Sie die Ablehnung für ungerechtfertigt halten.

Sachverständigenverfahren

Bei unterschiedlichen Auffassungen über die Schadensursache können Sie ein Sachverständigenverfahren einleiten. Dabei können Sie einen eigenen Sachverständigen beauftragen, der ein Gegengutachten erstellt. Die verschiedenen Gutachten werden dann gegenübergestellt, um eine faire Lösung zu finden.

Ombudsmann-Verfahren

Eine weitere Möglichkeit ist die Einschaltung des Versicherungsombudsmanns. Diese neutrale Schlichtungsstelle kann bei Streitigkeiten vermitteln. Der Schlichtungsspruch ist für die Versicherung bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro bindend.

Gerichtlicher Weg

Als letzte Option steht der Klageweg offen. Bei Bodenabsenkungen ist die Beweisführung oft komplex, da zwischen naturbedingten Ereignissen und anderen Ursachen unterschieden werden muss. Die Gerichte prüfen dabei besonders, ob ein plötzliches Ereignis vorlag oder ob die Schäden durch allmähliche Prozesse entstanden sind.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Erdfall

Ein Erdfall ist der Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen, dessen Ursache ausschließlich naturbedingt ist. Diese definierten Bedingungen müssen laut den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) von Wohngebäudeversicherungen erfüllt sein, damit ein Schaden als versicherter Erdfall anerkannt wird.

Beispiel: Wenn ein großes, natürlich entstandenes Loch plötzlich unterhalb eines Hauses auftritt und das Gebäude beschädigt wird, wäre dies ein möglicher Erdfall.

Ein Erdfall muss plötzlich und naturbedingt sein. Er unterscheidet sich von einem Erdrutsch oder einer langsamen Erdsenkung, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind.


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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)

Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) sind die Vertragsgrundlagen, die zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer bestehen. Sie definieren die genauen Bedingungen und Begriffe, wie etwa „Erdfall“ oder „Erdrutsch“, die für den Versicherungsschutz entscheidend sind.

Beispiel: In den AVB einer Wohngebäudeversicherung wird genau festgelegt, welche Naturereignisse versichert sind und unter welchen Voraussetzungen die Versicherung greift.

AVB sind maßgeblich für die Einschätzung, ob ein Ereignis als Versicherungsfall anerkannt wird. Sie sollten vor Abschluss eines Versicherungsvertrages sorgfältig gelesen werden.


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Beweislast

Die Beweislast bezeichnet die Verpflichtung einer Partei in einem rechtlichen Verfahren, die für den Anspruch relevanten Tatsachen nachzuweisen. Im Kontext der Versicherung muss der Versicherungsnehmer den Nachweis führen, dass der Schaden durch einen versicherten Erdfall verursacht wurde.

Beispiel: Der Hauseigentümer muss belegen können, dass der Schaden an seinem Haus tatsächlich durch einen Erdfall entstanden ist, um die Versicherungssumme zu erhalten.

Die Beweislast zu tragen bedeutet oft einen erheblichen Aufwand, da meist Gutachten und andere Beweismittel erforderlich sind, um den Anspruch beim Versicherer durchzusetzen.


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Sachverständigengutachten

Ein Sachverständigengutachten ist eine fachliche Expertise, die oft eingeholt wird, um die Ursache eines Schadens zu ermitteln. Im Versicherungsverfahren kann es entscheidend sein, um den Zusammenhang zwischen Ereignis und Schaden nachzuweisen.

Beispiel: Ein Gutachter könnte beauftragt werden, um zu bestimmen, ob ein Gebäudeschaden durch einen Erdfall oder durch andere Faktoren wie Austrocknung entstanden ist.

Ein solches Gutachten spielt eine wichtige Rolle, um die Argumentation in einem Rechtsstreit zu stützen oder um den Versicherungsschutz zu sichern.


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Erdsenkungen

Erdsenkungen sind langsame Absenkungen des Bodens, die häufig nicht plötzlich auftreten und in der Regel nicht durch Naturereignisse wie Erdfälle oder Erdrutsche entstehen. Sie fallen meist nicht unter den Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung.

Beispiel: Allmähliches Absinken des Bodens in einem Stadtgebiet, möglicherweise durch jahrelange Grundwasserentnahme.

Im Gegensatz zu Erdfällen entstehen Erdsenkungen oft als Folge von menschlichen Aktivitäten oder langsamen Naturprozessen, die in Versicherungsverträgen meist ausgeschlossen sind.


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Gründungssituation

Die Gründungssituation eines Gebäudes beschreibt die Art und Weise, wie es auf dem Boden aufgebaut ist, einschließlich Fundamente und Bodenbeschaffenheit. Sie kann Einfluss auf die Stabilität des Gebäudes und die Art von Schäden haben, die auftreten können.

Beispiel: Ein Haus auf einem instabilen oder schlecht tragfähigen Boden kann mehr Probleme durch Erdbewegungen oder Absenkungen erfahren.

Die Gründungssituation ist ein entscheidender Faktor bei der Ursachenermittlung von Gebäudeschäden und kann in einem Versicherungsfall die Entscheidung beeinflussen, ob die Versicherung zahlt oder nicht.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 1 Abs. 1 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Das Versicherungsvertragsgesetz regelt die Grundlagen für Versicherungsverträge in Deutschland und legt fest, welche Rechte und Pflichten sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer haben. Im vorliegenden Fall ist entscheidend, ob die Schadensmeldungen des Klägers unter den Versicherungsschutz fallen. Es werden spezifische Voraussetzungen für den Eintritt eines Versicherungsfalls definiert, die hier relevant sind.
  • § 4 VVG (Versicherungsfall): Dieser Paragraph behandelt die Voraussetzungen und Merkmale eines Versicherungsfalls. Er definiert, was als solcher gilt und erfordert, dass die Umstände des Schadensfalls genau beschrieben werden. Der Kläger argumentiert, dass der Schaden durch einen Erdfall oder Erdrutsch verursacht wurde, was aus der Sicht des § 4 die Anerkennung seines Anspruchs notwendig macht.
  • § 313 BGB (Änderung der Geschäftsgrundlage): Dieser Paragraph erlaubt eine Anpassung von Verträgen, wenn sich die Umstände, auf denen der Vertrag beruht, nachträglich wesentlich ändern. Im Kontext der Wohngebäudeversicherung könnte dies relevant sein, falls beispielsweise eine Änderung der natürlichen Gegebenheiten zur Bildung der Hohlräume führt. Der Kläger müsste darlegen, dass sich die Voraussetzungen für den Versicherungsfall verändert haben, um seine Ansprüche durchzusetzen.
  • Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB): Diese enthalten die spezifischen Vertragsbedingungen der Wohngebäudeversicherung und definieren unter anderem die Begriffe wie „Erdfall“ und „Erdrutsch“. Im vorliegenden Fall ist die korrekte Auslegung dieser Begriffe entscheidend, da der Kläger auf die Definitionen zur Untermauerung seines Anspruchs zurückgreift. Es ist überaus wichtig, wie die Versicherungsbedingungen formuliert sind, um den Schutz im Schadensfall zu evaluieren.
  • BGB § 242 (Treu und Glauben): Dieser Paragraph verpflichtet die Vertragsparteien, ihre vertraglichen Pflichten nach den Grundsätzen von Treu und Glauben zu erfüllen. Im Rahmen des Rechtsstreits könnte argumentiert werden, dass die Beklagte ihren Obliegenheiten nicht nachgekommen ist, sofern die vorgelegten Beweise des Klägers eine Haftung der Versicherung nahelegen. Der § 242 könnte bei der Bewertung der Fairness des Verhaltens der Beklagten eine Rolle spielen.

Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Dresden – Az.: 1 U 520/23 – Urteil vom 26.07.2023


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