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Fachanwalt für Versicherungsrecht – Wir über uns

Mein Name ist Dr. Christian Gerd Kotz und ich stehe Ihnen als erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht in allen versicherungsrechtlichen Fragen kompetent zur Seite. Die Kanzlei Kotz wurde im Jahr 1983 von meinem Vater Hans Jürgen Kotz (Fachanwalt für Arbeitsrecht) in Kreuztal gegründet. Im laufe der Jahre konnten wir uns über die Grenzen des Siegerlandes hinaus einen guten Namen in den Bereichen Arbeitsrecht, Versicherungsrecht und Verkehrsrecht machen. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei sind das Strafrecht, Mietrecht, Baurecht und das Erbrecht. Ebenso bin ich seit 2019 Notar mit Amtssitz in Kreuztal.

Wichtige Schwerpunkte meiner Tätigkeit im Versicherungsrecht sind dabei die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen im In- und (EU)-Ausland und die Durchsetzung von Ansprüche der Geschädigten. Egal ab Schadensersatzansprüche oder Schmerzensgeld. Weitere Schwerpunktthemen sind Konflikte mit der Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung und die Wohngebäudeversicherung. Erfahrungsgemäß ergeben sich in den genannten Bereichen die meisten Konflikte mit den Versicherungen. Aber selbstverständlich stehe ich Ihnen auch bei allen anderen versicherungsrechtlichen Fragen und Problemen mit meiner ganzen Erfahrung zur Seite. Rufen Sie mich an und vereinbaren einen Beratungstermin oder nutzen Sie unsere bequeme Beratungsanfrage Online.

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Unsere Kernkompetenz in versicherungsrechtlichen Fragen

Im Versicherungsrecht besteht jede Menge Konfliktpotenzial. Doch Versicherungen gehören zu unserem Alltag und können verpflichtend oder optional sein. Doch es ist ein Fakt: Jeder Bürger hat zumindest eine Krankenversicherung und eine Rentenversicherung. Für Autobesitzer ist die Kfz-Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben und wer Eigentum besitzt, schließt eine Wohngebäudeversicherung ab. Solange keine Versicherungsleistung abgerufen wird, ist die Konfliktquote verhältnismäßig gering. Problematisch wird es meist dann, wenn es um eine Leistung geht. Der Widerruf eines Versicherungsvertrages oder die Ablehnung eines Versicherungsantrags sind Bereiche, wo ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht der richtige Ansprechpartner ist. Noch häufiger stehen Versicherungsnehmer nach zuverlässiger Prämienzahlung und eindeutigen Vertragsdetails vor der Problematik, dass der Versicherer die Leistungsausschüttung verweigert. Als Privatperson haben Sie gegen große Versicherungskonzerne kaum eine Chance, so dass Ihr Widerspruch unerhört bleibt und abgelehnt wird. Ich bin ein auf das Versicherungsrecht spezialisierter Fachanwalt, der Ihnen im Rahmen verschiedener Probleme mit Versicherungen hilft.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Was können wir für Sie tun?

Berufsunfähigkeitsversicherung

Wer seinen Lebensunterhalt über ein Arbeitseinkommen bestreitet, steht bei einer Berufsunfähigkeit vor einem finanziellen Fiasko bis hin zur Bedrohung der Existenz. Für viele Arbeitnehmer, gerade aber für Selbstständige und Freiberufler ist die BU-Versicherung eine Absicherung der existenziellen Lebensgrundlage Arbeitskraft. Die Leistungsspektren und Kosten variieren bei den einzelnen Versicherern. In der Praxis zeigt sich, dass auch die Auszahlungsbereitschaft der Versicherungsgesellschaften wankelmütig ist.

Sie haben eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, viele Jahre zuverlässig Ihre Prämien entrichtet und nun einen Versicherungsfall gemeldet. Aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung werden Sie berufsunfähig. Alle Unterlagen sind eingereicht und Sie bekommen Post vom Versicherer. Doch anstelle der Berechnung Ihrer BU-Leistung erhalten Sie einen Bescheid, dass die Versicherungsleistung abgelehnt wurde. Nun ist nicht nur guter Rat teuer, sondern auch Ihre Existenz in Gefahr. Als versierter Fachanwalt für Versicherungsrecht wissen wir, dass eine gütliche Einigung ohne juristischen Beistand im Regelfall ausgeschlossen ist. Damit Sie zu Ihrem Recht und der Ihnen zustellenden Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung kommen, übernehmen wir die Konfliktregelung und setzen uns mit Ihrer Versicherung auseinander. Schließlich haben Sie die BU zugunsten Ihrer Existenzsicherung bei Berufsunfähigkeit abgeschlossen und wissen, dass Ihnen die Zahlung zusteht.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung wird abgeschlossen, um bei durch Unfälle verursachten bleibenden Schäden abgesichert zu sein. Aber Achtung, die Versicherungsgesellschaften haben unterschiedliche Modalitäten und ein breites Spektrum an Leistungsausschlüssen. Die gängige Praxis besagt, dass Ihnen eine Versicherungsleistung nur zusteht, wenn die Behinderung zum einen länger als drei Jahre (oder dauerhaft) besteht und in Folge eines Unfalls, nicht durch eine Erkrankung aufgetreten ist.

Schon der letzte Satz zeigt ein hauptsächliches Kernproblem in der Anforderung der Versicherungsleistung auf. Nach einem Unfall und den daraus resultierenden Einschränkungen können weder Sie noch Ihr Arzt grundsätzlich eine perspektivische Prognose abgeben. Häufig kommt es allein in der Beurteilung eines Unfalls zu Auseinandersetzungen mit der Unfallversicherung. Ein Sturz wird von den wenigsten Unfallversicherern als Unfall anerkannt, so dass Sie im Regelfall leer ausgehen. Oftmals werden selbst bei nachweislichen Unfällen und lebenseinschränkenden Folgeschäden nur Teilsummen gezahlt. Wir unterstützen Sie gerne bereits in der Prüfung des Vertrags, ehe Sie eine Unfallversicherung abschließen und im Versicherungsfall auf die Leistung verzichten müssen. Kommt es beim Antrag zur Leistungsausschüttung zu Komplikationen, übernehmen wir als Fachanwalt für Versicherungsrecht die vollständige Kommunikation und Tatsachenbegründung gegenüber Ihrer Versicherung. Sowohl bei außergerichtlichen Vergleichsangeboten, als auch bei einer Klage vor Gericht sollten Sie nicht auf einen in diesem Rechtsgebiet versierten Fachanwalt verzichten.

Haftpflichtversicherung (private)

Die privat Haftpflichtversicherung schützt Sie davor, hohe Kosten für durch Sie oder Ihre Familienmitglieder aus eigener Tasche an den Geschädigten zu entrichten. Dabei umfasst das Leistungsspektrum der Privathaftpflicht sowohl Körper- wie Sachschäden und zählt allein aus diesem Grund als eine essenzielle Grundsicherung – vor allem für Familien mit Kindern. Eine hohe Versicherungsleistung ist ratsam, denn im Schadensfall geht es selten um eine zerbrochene Vase oder um einen verhältnismäßig kostengünstigen Lackschaden an einem Auto.

Vor jeder Kostenübernahme prüft der Versicherer Ihre Schuld am entstandenen Schaden. Lässt sich das Verschulden Ihrerseits nicht oder nicht vollständig nachweisen, wird nicht bezahlt. Doch der Schaden ist entstanden und Sie stehen vor der Forderung des Geschädigten, der zum Beispiel auf Ihrer frisch gebohnerten Treppe ausgerutscht oder auf Ihrem Grundstück über eine Unebenheit gestolpert ist und sich schwer verletzt hat. Genau für solche und ähnliche Situationen ist die private Haftpflichtversicherung da. Verweigert der Versicherer die Kostenübernahme, kann dieser Umstand eine existenzielle Bedrohung für Sie darstellen. Mit persönlichen Anrufen oder privaten Widersprüchen und Anschreiben haben Sie gegen die Rechtsabteilung eines Versicherungskonzerns keine Chance. Gerne prüfen wir die Fakten, kontaktieren Ihre Versicherung und weisen sie auf die durch uns überprüfte Tatsache zur Verpflichtung der Zahlung der Versicherungsleistung hin. Oftmals enden derartige Konflikte vor Gericht, wo wir Sie mit Kernkompetenz als Spezialisten im Versicherungsrecht vertreten und Ihnen zu Ihrem Recht – und zur Ihnen zustehenden Leistung verhelfen.

Kaskoversicherung/KFZ Haftpflicht

Der Unfall ließ sich nicht vermeiden. Ihr Fahrzeug, sowie das andere beteiligte Unfallfahrzeug sind beschädigt. Da Sie wie jeder Autobesitzer die Kfz-Haftpflicht als gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung abgeschlossen haben, machen Sie sich anfänglich um die Kostenübernahme keine Gedanken. Die Schäden an Ihrem Fahrzeug sind auch versichert, denn Sie haben die Haftpflichtleistung durch eine Vollkaskoversicherung aufgestockt. In der Realität sieht die einfach klingende Abwicklung leider oft anders aus und lässt Versicherungsnehmer mit hohen Selbstkosten oder einer Teilschuldzuweisung und den damit verbundenen Einbußen zurück.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie von einer Unfallaufnahme durch die Polizei nie verzichten. Denn der Tatsachenbericht bindet der Versicherung die Hände, wenn es um eine Umverteilung der Schuld und damit um eine Minderung der Leistungsausschüttung geht. Die meisten Streitigkeiten mit Kfz-Versicherungen beziehen sich auf die Schadensregulierung und ziehen nach sich, dass nur selten die tatsächliche Schadenssumme gezahlt oder mit langer Verzögerung überwiesen wird. Sie haben Ihr Auto reparieren lassen und auf einmal erkennt die Versicherung die Rechnung Ihrer Werkstatt nicht an? Wenn Sie eine vertragliche Werkstattbindung vereinbart haben, ist die Kfz-Versicherung im Recht. Doch in den meisten Fällen versuchen Versicherungsagenturen nur, ihre eigenen Kosten gering zu halten und Sie als Versicherungsnehmer mit einer zu geringen Leistung abzuspeisen. Mit unserer fachanwaltlichen Vertretung setzen Sie sich effektiv gegen die Kfz-Versicherung durch und können darauf vertrauen, dass die Schadensregulierung nach Vertrag erfolgt und Sie nicht im Endeffekt aus der eigenen Tasche zahlen müssen.

Wohngebäudeversicherung

Hauseigentümer benötigen eine Wohngebäudeversicherung, die vor den Folgen von Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser schützt. In den beworbenen Leistungen übertreffen sich die Versicherungsagenturen gegenseitig. Doch unter dem Strich zählt nur, was im Schadensfall von den Beteuerungen übrig bleibt und wie kompetent die Versicherung in der Abwicklung ist. Eigentümer die zusätzlich eine Elementarversicherung abschließen, erhöhen die Prämie deutlich und müssen im Versicherungsfall mit noch größeren Konflikten rechnen.

In allen Versicherungsverträgen für Wohngebäude ist eine Klausel enthalten, dass vom Eigentümer selbst verschuldete oder begünstigte Gebäudeschäden nicht versichert sind. Doch wo beginnt Eigenverschulden und zählt zum Beispiel ein Feuerschaden durch einen unmöglich erkennbaren Kabelbrand dazu? Einige Wohngebäudeversicherer haben eine sehr individuelle Auffassung von Sturm und Starkregen oder Hagel. Als Privatperson haben Sie kaum eine Chance, sich gegen die Ausführungen der Versicherungsanwälte durchzusetzen und im Endeffekt die Ihnen zustehende Kostenübernahme zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen, nicht erst beim sprichwörtlich in den Brunnen gefallenen Kind zu uns zu kommen. Schon durch die Vertragsprüfung unserer Spezialisten für Versicherungsrecht sind Sie auf der sicheren Seite, wenn es später zur Inanspruchnahme einer Leistung kommt. Ein Wohngebäudeschaden bedroht Ihre Existenz und geht mit Kosten einher, die auf den ersten Blick nicht überschaubar sind. Wir bieten Ihnen den Vorteil juristischer Expertise in der Abwicklung von Konflikten mit Ihrer Wohngebäudeversicherung.

Hausratversicherung

In der Hausratversicherung sind Ihre Besitztümer gegen Brand, Wasserschäden und Diebstahl bei Einbruch versichert. Im Laufe der Zeit kann der Wert des Hausrats zu einem kleinen Vermögen werden, auch wenn das im ersten Moment unvorstellbar klingt. In Anbetracht der statistischen Werte für Einbruchdiebstähle wird deutlich, wie wichtig eine Absicherung des Hausrats ist. Auch Wasser- und Brandschäden hinterlassen oftmals nicht mehr als die Asche, die einst Möbel und Kleidung, technische Geräte und anderer Hausrat waren.

Hausratversicherungen sollten grundsätzlich anhand der tatsächlich im Haushalt befindlichen Werte abgeschlossen werden. Tritt ein Versicherungsfall ein, gehen Sie von einer prompten und problemlosen Regulierung aus. Sie haben alle Prämien pünktlich gezahlt und noch nie einen Schaden gemeldet. Umso erstaunter sind viele Versicherungsnehmer, wenn die Gesellschaft eine Kostenübernahme ablehnt oder den Hausrat deutlich unter seinem Wert einstuft. Auch die Anmerkung „Eigenverschulden“ ist nicht ungebräuchlich, wenn es um die Verweigerung der Leistung geht. Ein erfahrener Fachanwalt für Versicherungsrecht kennt die Tricks und Aussagen, die letztendlich dazu führen, dass Sie trotz Hausratversicherung auf dem Schaden sitzen bleiben und die Kosten selbst tragen müssen. Wenn wir die Kommunikation und Abwicklung mit dem Versicherer übernehmen, bei Bedarf auch mit einer Klage vor Gericht, können Sie sich auf die Ihnen zustehende Leistung aus Ihrem Versicherungsvertrag verlassen.

Krankenversicherung

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, hängt von Ihrem beruflichen Status ab. Doch versichert sind Sie und zwar mit allen Leistungen, die Sie bei Bedarf jederzeit zum Arzt gehen und Behandlungen vornehmen lassen können. Als Privatpatient sind Sie der Leistungserbringer gegenüber dem Arzt und reichen die Rechnung anschließend bei Ihrer Krankenversicherung ein. Doch was ist, wenn die Kostenübernahme verweigert oder auf nicht versicherte Leistungen hingewiesen wird? Wie sieht es mit dem Notlagentarif der PKV aus?

Beim Abschluss einer Krankenversicherung sollten Sie die Prämien und Inklusivleistungen ins Augenmerk nehmen. Die häufigsten Konflikte entstehen, weil Sie den Leistungsumfang Ihres Vertrags nicht kennen oder bei Versicherungsabschluss keine Dynamik inkludiert und nun eine drastische Prämienerhöhung erhalten haben. Auch eine in der Kostenübernahme ausgeschlossene Rechnung oder Streitigkeiten um medizinische Notwendigkeit oder Ästhetik können oftmals nur über einen Fachanwalt geregelt werden. Ärgern Sie sich nicht über Ihre Krankenversicherung, sondern kommen direkt zu uns, wenn Sie eine fachkompetente Vertragsüberprüfung, eine juristische Kommunikation mit dem Versicherer oder die Einreichung einer Klage wünschen. Wir beraten Sie anhand Ihrer Problematik und empfehlen Ihnen die besten Maßnahmen zur Zielerreichung aus langjähriger Erfahrung.

Versicherungsrecht Siegen

Bei Problemen mit der Versicherung zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir finden für Sie die möglichst kostengünstigste und effektivste Möglichkeit wie in Ihrem individuellem Fall vorzugehen ist. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung im Umgang mit Versicherungen.

Unsere Hilfe im Versicherungsrecht

Egal ob Ihre Versicherung die Zahlung verweigert oder Sie Unterstützung bei der Schadensregulierung benötigen. Wir stehen Ihnen zur Seite.

 

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