Die Natur kann viele Schäden verursachen. Bereits zu Beginn des Jahres 2019 wurden durch übermäßigen Schneefall in den südlichen Gefilden der Bundesrepublik zahlreiche Schäden an Gebäuden verursacht, deren Kosten in die Millionenhöhe gingen. Jeder Immobilienbesitzer möchte sich natürlich so gut wie möglich gegen Schäden versichern, doch muss die Versicherung dafür einen ganz gewissen Passus enthalten. Die Rede ist von den Elementarschäden, die ausdrücklich mit versichert werden müssen.
Viele Menschen sind sich jedoch nicht darüber im Klaren, was genau im versicherungsrechtlichen Bereich als Elementarschäden bezeichnet wird und welche Voraussetzungen für eine Regulierung des Schadens seitens des Versicherungsgebers vorliegen müssen.
Obgleich sich dieser Satz auf den ersten Blick durchaus positiv anmutet, so nimmt das Versicherungsrecht im Hinblick auf die Elementarschäden durchaus noch Einschränkungen vor.
Generell werden Schäden durch
Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass ganz gewisse Vorbedingungen an das Naturwirken gestellt werden, damit diese letztlich auch als Elementarschäden anerkannt werden. Auch die exakte Definition der Schadenursache spielt aus versicherungstechnischer Sicht durchaus eine große Rolle. Bei einem Sturm beispielsweise muss die Windstärke ein Minimum von 8 erreicht haben.
Die Überschwemmung und der Rückstau
Starker Regeln kann sehr schnell zu einer Überschwemmung führen. Insbesondere bei Überflutungen auf einem versicherten Grundstück, auf welchem sich letztlich die Immobilie des Versicherungsnehmers befindet, kann Wasser sehr viel Schaden anrichten.
Problemfall Hagelschäden
Sehr viele Menschen werden das Problem mit dem Hagel kennen. Die steinharten Eisbrocken fallen vom Himmel herunter und richten große Schäden am Eigentum des Menschen an. Im Versicherungsrecht jedoch sind Hagelschäden nicht unproblematisch, da es keine exakt allgemeingültige Definition für die Hagelschäden gibt.
Die exakte Definition von Hochwasser darf auf gar keinen Fall mit einer Überschwemmung verwechselt werden. Aus versicherungstechnischer Sicht ist Hochwasser als Elementarschaden anders gestellt als ein Elementarschaden durch eine Überschwemmung. Hochwasser als Elementarschaden setzt ein fließendes Binnengewässer voraus, welches an dem versicherten Grundstück angrenzen muss und für die Schäden verantwortlich ist. Ob dieses fließende Binnengewässer letztlich durch übermäßige Regenniederschläge, Schneeschmelze oder durch die sogenannte Eisversetzung über die Ufer getreten ist, spielt hingegen bei der versicherungstechnischen Beurteilung keine Rolle.
Als Elementarschäden durch Schneedruck werden diejenigen Schäden bezeichnet, welche durch das reine Gewicht der Eis- bzw. Schneemassen an den versicherten Gebäuden oder Gegenständen verursacht wird. Derartige Schäden sind im gesamten Bundesgebiet durchaus weit verbreitet, auch wenn die Schneeniederschläge in gewissen Gebieten Deutschlands stärker ausfallen als in anderen Gebieten. Gleichermaßen verhält es sich mit Lawinen. Im eher flachen Schleswig-Holstein wird sich ein Immobilienbesitzer im Bereich der Elementarschäden sehr viel weniger mit Lawinen als Ursache für Elementarschäden auseinandersetzen müssen als im südlichen Bayern. Als Lawinen werden allgemeinhin im Versicherungswesen überraschend auftretende Schnee- bzw. Eismassen bezeichnet, die vorwiegend an Berghängen auftreten.
Ebenfalls im Bergland ist auch die Gefahr von Erdrutschen als Ursache für Elementarschäden durchaus gegeben. Als Erdrutsch wird hierbei der Absturz oder das Herabgleiten von Gesteins- oder Erdmassen bezeichnet, welche durch die reine Schwerkraft verursacht wird. Der Erdrutsch wird hierbei in der landläufig weit verbreiteten Meinung sehr häufig mit der Erdsenkung verwechselt. Aus versicherungstechnischer Sicht besteht jedoch ein großer Unterschied zwischen diesen beiden Naturereignissen, da die Erdsenkung als naturbedingte Absenkung von dem Erdboden angesehen wird. Dieser Erdboden muss ich über Hohlräumen befinden, welche auf einen natürlichen Ursprung zurückzuführen sind.
Das Erdbeben wird im Hinblick auf die Elementarschäden als natürlich verursachte Erdoberflächenerschütterung mit einem tiefen Ausgangspunkt definiert.
Natürlich ist die Gefahr der Elementarschäden in den unterschiedlichen Gebieten Deutschlands regionalbedingt unterschiedlich hoch. Es kann sich für jeden Versicherungsnehmer daher durchaus im Vorwege lohnen, anhand von Statistiken diejenigen Elementarschäden zu betrachten, die in der jeweiligen Region vermehrt oder eben halt überhaupt nicht auftreten. Auf der Grundlage von Statistischen ist der Sturmschaden derjenige Elementarschaden, der im gesamten Bundesgebiet am häufigsten auftreten kann. Es ist für gewöhnlich im Zuge einer Gebäudeversicherung überaus unproblematisch, die Hagel- sowie Sturmschäden gleich direkt mitzuversichern.
Sonderfall erweiterte Elementarschäden
Im Hinblick auf die Versicherbarkeit von Elementarschäden werden in der gängigen Praxis auch sehr gern die sogenannten erweiterten Elementarschäden erwähnt. Eine derartige Versicherung von erweiterten Elementarschäden muss zwingend in einer Gebäudeversicherung separat abgesichert werden, was die Kosten für die Gebäudeversicherung natürlich merklich in die Höhe treibt. Die Versicherungsgeber richten die Einschätzung der Versicherbarkeit von erweiterten Elementarschäden anhand von regionalen Zonen in Verbindung mit der statistischen Häufigkeit von den jeweiligen Elementarschäden in der jeweiligen Region. Tritt in der jeweiligen Region das Ereignis besonders häufig auf, so gilt die Gefahr als besonders groß und dementsprechend teurer wird die monatliche Versicherungsprämie. In Regionen, in denen ein derartiges Ereignis jedoch niemals auftritt, ist ein entsprechendes Paket sehr viel günstiger.
Aus Sicht des Versicherungsnehmers jedoch kann sich eine Elementarschädenversicherung auf jeden Fall lohnen. Im Hinblick darauf, was Lawinen oder Erdbeben für horrende Schäden an Immobilien verursachen können, kann eine Elementarschädenversicherung so manchen Versicherungsnehmer vor dem finanziellen Ruin retten. Ein kleiner Nachteil der ganzen Geschichte ist allerdings, dass in der gängigen Praxis die meisten Versicherungsnehmer die jeweiligen Elementarschäden lediglich in Paketen versichern. Eine Alternative dazu wäre eine Gebäudeversicherung mit entsprechendem Zusatz, der von vielen Versicherungsgebern ebenfalls bereits angeboten wird. Im Endeffekt ist es für den Versicherungsnehmer ein Rechenbeispiel, welche Variante letztlich wirtschaftlich gesehen die bestmögliche Lösung darstellt. Fakt ist jedoch, dass die Natur eine große Gewalt darstellen kann und überdies nicht immer berechenbar ist. Tritt ein Schadenfall erst einmal ein, so ist die Elementarschädenversicherung nicht selten die Rettung in der höchsten Not. Werden die Schäden, die im Fall des Falles aufgetreten sind, mit den Kosten der Elementarschädenversicherung hochgerechnet so stellt sich nicht selten heraus, dass die Elementarschädenversicherung auf jeden Fall langfristig betrachtet die wirtschaftlich günstigere Lösung war.
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