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Die Vollkaskoversicherung

Wissenswertes zur Vollkaskoversicherung

Eine Vollkaskoversicherung ist eine Sachversicherung, die gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten schützen soll. Bei den allermeisten Vollkaskoversicherungen handelt es sich um eine Kfz -Versicherung. Weitere entsprechende Versicherungen werden zum Beispiel auch für Schiffe oder Fahrräder angeboten, deren Zahl ist allerdings im Vergleich zu den Autoversicherungen verschwindend gering. Auf eine etwaige Boots- oder Fahrradkasko wird deshalb nicht weiter eingegangen. Durch eine Vollkasko-Versicherung wird also das Interesse des Versicherungsnehmers am wirtschaftlichen Wert des versicherten Kraftfahrzeugs geschützt.

Die Vollkaskoversicherung im Rahmen der KAF-Versicherung als optimalenn Schutz für Ihr Auto
Die Vollkaskoversicherung im Rahmen der KFZ-Versicherung als optimalen Schutz für Ihr Auto

Abgrenzung zu anderen Versicherungen

Im Bereich der Kfz -Versicherungen bietet die Vollkaskoversicherung den größtmöglichen Schutz bei einem Schaden. Eine Kaskoversicherung ist nicht mit der gesetzlich verpflichteten Haftpflichtversicherung zu verwechseln. Während die Kfz-Haftpflichtversicherung lediglich die Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners versichert und ausgleichen soll, können mithilfe einer Vollkasko auch Schäden am eigenen Auto ersetzt werden. Die Vollkasko Versicherung erweitert die gesetzliche Haftpflicht gewissermaßen um den Schutz des eigenen Autos. Eine Kfz-Vollkasko bietet darüber hinaus auch einen größeren Schutz als eine Teilkaskoversicherung. Viele Versicherungsnehmer wissen nicht, dass eine Vollkaskoversicherung den Versicherungsschutz der Teilkasko mit einschließt. Daraus ergibt sich der Vorteil, dass die der Teilkasko zuzurechnenden Schäden keinen Einfluss auf die Höhe der Beiträge zur Vollkasko nehmen. Dank dieses Umstandes kann es wegen solcher Schäden somit nicht zu einer Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse geben.

Leistungsumfang der Vollkaskoversicherung

Wie bereits erwähnt umfasst die Vollkaskoversicherung unter anderem sämtliche Leistungen einer Teilkaskoversicherung. Sie ist von den Kosten natürlich entsprechend höher anzusetzen, bietet jedoch ein verhältnissmäßig höheren Schutz. Je nach Selbstbesteiligung könne die Tarife aber variieren (siehe auch Ratgeber Vollkasko-Versicherung). Um den gesamten Versicherungsumfang der Vollkasko überblicken zu können, muss demnach zunächst verdeutlicht werden, welche Schäden bereits in den Bereich der Teilkasko fallen. Gefahren und Schäden, die durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt werden, sind:

  • Brände und Explosionen
  • Unwettereinwirkungen wie Hagel, Blitz oder Überschwemmung
  • Kurzschlüsse an der Verkabelung
  • Entwendungsfälle
  • Wildschäden
  • Glasbruch

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Teilkaskoversicherung vor Vermögensschäden, die aus der Beschädigung, der Zerstörung oder dem Verlust des versichertes Kraftfahrzeuges entstehen, schützen soll. Darüber hinaus beinhaltet die Vollkaskoversicherung Schäden am Fahrzeug, die durch einen Unfall entstanden sind und Schäden, die durch Vandalismus, also eine mut- und böswillige Beschädigung betriebsfremder Personen, entstanden sind. Jedoch gehen mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung auch einige Pflichten einher. So muss der Verwendungszweck des Autos beispielsweise stets gesetzeskonform sein. Außerdem muss der Wagen vor einem unberechtigten Gebrauch geschützt werden. Im Schadensfall muss eine Schadensmeldung an den Versicherungsgeber der Autoversicherung ausgestellt werden, die in der Regel innerhalb einer Woche erfolgt sein muss. Im Zuge der Schadensanzeige besteht zusätzlich die Pflicht, den Unfallhergang aufzuklären.

Wir lassen Sie nicht mit dem Kleingedruckten in Ihrer Autoversicherung alleine. Als Fachanwalt für Versicherungsecht beraten wir Sie bei allen Problemen mit der Voll- und TEilkaskoversicherung.
Wir lassen Sie nicht mit dem kleingedruckten in Ihrer Autoversicherung alleine. Als Fachanwalt für Versicherungsecht beraten wir Sie bei allen Problemen mit der Voll- und Teilkaskoversicherung.

Der Begriff des Unfalls und seine Tücken

Bei der Frage, ob ein versichertes Unfallereignis vorliegt oder nicht, treten oftmals Unklarheiten und Probleme zwischen den Vertragsparteien auf. Definiert wird ein Unfall als ein unmittelbar von außerhalb, plötzlich und mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob der Führer des Wagens einen Fahrfehler begangen hat oder nicht. Erst bei einem möglichen Vorliegen eines grob fahrlässigen Verhaltens gemäß § 61 Versicherungsvertragsgesetz (VGG) wird der Versicherungsschutz gefährdet. Falls der Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt wurde, kann dies in letzter Konsequenz zur Leistungsfreiheit des Versicherungsgebers führen. Weiterhin ist zu beachten, dass ein Unfall nicht nur dann vorliegt, wenn ein unvorhersehbares Ereignis eintritt. Bruch- Betriebs- und Bremsschäden wiederum gelten nicht als Unfallschäden und werden dementsprechend nicht von der Vollkaskoversicherung abgedeckt. Die fehlerhafte Anwendung dieser Details führt nicht selten dazu, dass die Pkw-Versicherung die Ansprüche des Versicherungsnehmers unberechtigterweise ablehnt. Als Laie kann man im Versicherungsrecht mit seiner unüberschaubaren Rechtsprechung schnell den Überblick verlieren und entstandene Ansprüche verfallen. Aus diesem Grund sollte man Deckungsablehnungen zur Sicherheit immer von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen. Gerade bei der Frage, ob eine Obliegenheitsverletzung in Form einer groben Fahrlässigkeit vorliegt, ist es ratsam, einen speziell ausgebildeten Fachanwalt für Versicherungsrecht zu konsultieren. Nur ein solcher Fachanwalt Versicherungsrecht kennt alle relevanten Urteile der Oberlandesgerichte und kann in Folge dessen die bestmögliche Beratung und einen kompetenten Service garantieren.

Fotos: 123RF Stock Foto; billionphotos.com

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