Übersicht
- Das Wichtigste in Kürze
- Neues Gerichtsurteil zur Kostenübernahme bei Leistenbruch-Operationen
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Wann muss die private Krankenversicherung die Kosten für eine stationäre Behandlung übernehmen?
- Welche Dokumentation benötigt man für die erfolgreiche Durchsetzung der Kostenübernahme?
- Wie kann man sich vor einer Operation gegen eine spätere Ablehnung der Kostenübernahme absichern?
- Welche Rechtsmittel haben Versicherte bei Ablehnung der Kostenübernahme?
- Welche Bedeutung haben externe Gutachten im Streit mit der Krankenversicherung?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Amtsgericht Darmstadt
- Datum: 13.11.2023
- Aktenzeichen: 310 C 130/22
- Verfahrensart: Zivilrechtsstreit wegen Erstattungsanspruch in der privaten Krankenversicherung
- Rechtsbereiche: Versicherungsrecht, Medizinrecht
Beteiligte Parteien:
- Kläger: Der Versicherte, der eine Leistenbruch-Operation im Xxx Hospital Darmstadt hatte. Er argumentierte, die stationäre Überwachung sei aufgrund fehlender häuslicher Betreuung nach dem Eingriff notwendig gewesen.
- Beklagte: Die private Krankenversicherung des Klägers, die die Erstattung der stationären Behandlungskosten verweigerte mit dem Argument, die Medizinische Notwendigkeit für eine stationäre Behandlung bestehe nicht.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Der Kläger, privat krankenversichert, unterzog sich einer Leistenbruch-Operation. Aufgrund seiner Wohnsituation und der medizinischen Empfehlungen wollte er eine stationäre Überwachung. Die Krankenversicherung lehnte die Kostenerstattung für die stationäre Behandlung ab.
- Kern des Rechtsstreits: Die zentrale Frage war, ob die stationäre Behandlung nach einer Leistenbruch-Operation ohne dokumentierte medizinische Notwendigkeit durch die Krankenversicherung zu erstatten ist.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage des Versicherten wurde abgewiesen. Es besteht kein Anspruch auf Erstattung der stationären Behandlungskosten.
- Begründung: Das Gericht stellte fest, dass der Kläger nicht beweisen konnte, dass die stationäre Behandlung medizinisch notwendig war. Der Sachverständige bestätigte, dass der Operationsverlauf unkompliziert war und die Behandlungen auch ambulant hätten durchgeführt werden können.
- Folgen: Der Kläger muss die Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Entscheidung bekräftigt, dass Versicherungen nicht für stationäre Behandlungen aufkommen müssen, sofern keine eindeutige medizinische Notwendigkeit besteht. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Neues Gerichtsurteil zur Kostenübernahme bei Leistenbruch-Operationen
Ein Leistenbruch ist eine häufige medizinische Erkrankung, die Tausende Menschen jährlich betrifft. Dabei tritt Gewebe, meist Darmteile, durch eine Schwachstelle in der Bauchdecke nach außen und kann zu erheblichen Beschwerden führen. Die chirurgische Behandlung solcher Hernien ist mittlerweile ein Routineeingriff, der je nach individueller Situation ambulant oder stationär durchgeführt werden kann.
Die Kostenübernahme für eine Leistenbruch-Operation durch Krankenversicherungen hängt von verschiedenen medizinischen und individuellen Faktoren ab. Behandlungsalternativen, OP-Risiken und die Notwendigkeit einer stationären Behandlung spielen dabei eine entscheidende Rolle. Die Frage, wann eine Kassenleistung greift und welche Kosten Patienten möglicherweise selbst tragen müssen, beschäftigt viele Betroffene.
Ein aktuelles Gerichtsurteil wirft nun ein neues Licht auf die Kostenübernahme bei Leistenbruch-Operationen und könnte weitreichende Konsequenzen für Patienten haben.
Der Fall vor Gericht
Private Krankenversicherung verweigert Kostenübernahme für stationäre Leistenbruch-OP
Das Amtsgericht Darmstadt hat eine Klage gegen eine private Krankenversicherung abgewiesen, bei der es um die Kostenübernahme einer stationären Behandlung nach einer Leistenbruch-Operation ging. Der Versicherungsnehmer, der seit dem Jahr 2000 bei der beklagten Versicherung einen Tarif mit 300 Euro jährlichem Selbstbehalt unterhält, hatte sich am 24. Januar 2022 im Xxx Hospital Darmstadt einem geplanten Eingriff unterzogen.
Streit um medizinische Notwendigkeit der stationären Aufnahme
Bereits zwei Tage nach der Operation teilte die Versicherung mit, dass sie eine stationäre Behandlung bei derartigen Eingriffen als medizinisch nicht notwendig erachte. Der Patient, der alleine lebt, hatte nach eigenen Angaben vor der Operation mit seinem Operateur Dr. D die Möglichkeit einer ambulanten Behandlung besprochen. Der Arzt habe diese jedoch abgelehnt, da der Patient in den ersten 24 Stunden nach dem Eingriff nicht unter Beobachtung stehen könne. Nach der Operation wurde dem Patienten eine Drainage gelegt, zudem wurden Blutuntersuchungen zur Kontrolle der Entzündungswerte durchgeführt und regelmäßige Wundkontrollen vorgenommen.
Gutachter bestätigt Position der Versicherung
Das Gericht ließ die medizinische Notwendigkeit der stationären Behandlung durch einen Sachverständigen überprüfen. Dr. med. M kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass aus den dokumentierten Fakten keine Notwendigkeit für einen stationären Aufenthalt ersichtlich sei. Der Sachverständige räumte zwar ein, dass die Entscheidung über eine stationäre Überwachung grundsätzlich im Ermessen des Operateurs liege und bei häuslichen Versorgungsproblemen oder einem komplizierten Operationsverlauf durchaus indiziert sein könne. Die Überprüfung des Operationsberichts und der Pflegedokumentation habe jedoch einen völlig unkomplizierten Verlauf mit einem postoperativ beschwerdefreien Patienten gezeigt. Auch die Einlage einer Redon-Drainage sei nicht erforderlich gewesen.
Gericht: Soziale Gründe rechtfertigen keine Kostenübernahme
Das Amtsgericht folgte der Einschätzung des Sachverständigen und wies die Klage ab. Die vom Kläger angebotene Zeugenaussage seines behandelnden Arztes wurde vom Gericht nicht zugelassen, da die Frage der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlungsmaßnahme durch einen Sachverständigen zu beurteilen sei und nicht einem Zeugenbeweis zugänglich sei. Die Versicherung musste die geforderten 1.721,14 Euro für die stationäre Behandlung nicht übernehmen, da es sich nach Auffassung des Gerichts nicht um eine medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne der Versicherungsbedingungen handelte. Die Prozesskosten wurden dem Kläger auferlegt.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass die medizinische Notwendigkeit einer stationären Behandlung durch Dokumentation nachweisbar sein muss, damit die private Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Soziale Gründe wie das Alleenleben oder fehlende häusliche Betreuung reichen allein nicht aus. Entscheidend ist die fachliche Einschätzung eines Sachverständigen auf Basis der medizinischen Dokumentation, nicht die subjektive Einschätzung des behandelnden Arztes.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie eine planbare Operation vor sich haben, sollten Sie vorab mit Ihrer privaten Krankenversicherung klären, ob eine stationäre Aufnahme erstattet wird. Lassen Sie sich die medizinische Notwendigkeit einer stationären Behandlung vom Arzt ausführlich dokumentieren, falls diese erforderlich ist. Organisieren Sie rechtzeitig eine häusliche Nachbetreuung, da das Alleenleben kein ausreichender Grund für einen stationären Aufenthalt ist. Achten Sie darauf, dass alle besonderen medizinischen Umstände, die eine stationäre Behandlung notwendig machen, in Ihrer Patientenakte vermerkt werden.
Klären Sie Ihre Ansprüche
Dieses Urteil zeigt, wie wichtig eine detaillierte Dokumentation und die frühzeitige Abstimmung mit Ihrer privaten Krankenversicherung bei geplanten Operationen sind. Gerade bei der Frage der medizinischen Notwendigkeit eines stationären Aufenthalts sollten Sie Ihre Rechte und Ansprüche kennen. Um Fehlentscheidungen und unnötige Kosten zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, vorab die Einschätzung erfahrener Rechtsanwälte einzuholen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der privaten Krankenversicherung durchzusetzen und Ihre Rechte zu wahren.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann muss die private Krankenversicherung die Kosten für eine stationäre Behandlung übernehmen?
Die private Krankenversicherung muss die Kosten für eine stationäre Behandlung nur dann übernehmen, wenn diese medizinisch notwendig ist und der angestrebte Heilungserfolg nicht auch durch eine ambulante Behandlung erreicht werden kann.
Voraussetzungen für die medizinische Notwendigkeit
Eine stationäre Behandlung gilt als medizinisch notwendig, wenn drei zentrale Bedingungen erfüllt sind:
- Es muss eine tatsächliche Krankheit, Verletzung oder zu behandelnde Behinderung vorliegen.
- Die diagnostischen Maßnahmen müssen objektiv geeignet sein, den Zustand zu erkennen.
- Die therapeutischen Maßnahmen müssen zur Heilung oder Linderung führen können oder eine Verschlimmerung verhindern.
Prüfung der Behandlungsalternativen
Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gilt auch in der privaten Krankenversicherung. Wenn eine Erkrankung durch eine ambulante Therapie in gleicher Weise geheilt oder gelindert werden kann, besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme für eine stationäre Behandlung.
Nachweis und Dokumentation
Für die Kostenübernahme einer stationären Behandlung benötigen Sie:
- Einen Einweisungsschein des behandelnden Arztes, der die Notwendigkeit der stationären Behandlung bestätigt.
- Bei einer Selbsteinweisung sollten Sie vorab die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung klären.
Ausnahmen und Sonderfälle
In Notfallsituationen, etwa bei plötzlichen schweren Erkrankungen oder Unfallverletzungen, können Sie sich auch ohne vorherige Zusage der Versicherung in stationäre Behandlung begeben. Die medizinische Notwendigkeit wird in solchen Fällen nachträglich geprüft.
Bei geplanten Behandlungen mit voraussichtlichen Kosten ab 2.000 Euro haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine verbindliche Auskunft Ihrer Versicherung über die Kostenübernahme. Diese muss innerhalb von vier Wochen erfolgen, in dringenden Fällen innerhalb von zwei Wochen.
Welche Dokumentation benötigt man für die erfolgreiche Durchsetzung der Kostenübernahme?
Für die erfolgreiche Durchsetzung der Kostenübernahme bei einer Leistenbruch-Operation benötigen Sie eine lückenlose medizinische Dokumentation mit folgenden Unterlagen:
Medizinische Nachweise
Eine ausführliche ärztliche Begründung der medizinischen Notwendigkeit des ambulanten Eingriffs muss vorliegen. Der behandelnde Arzt muss dabei die funktionellen Einschränkungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen detailliert dokumentieren.
Diagnoseunterlagen
Sie benötigen eine vollständige Dokumentation der Diagnose mit ICD-10-Codes der Haupt- und Nebendiagnosen. Dazu gehören auch bildgebende Verfahren wie CT oder MRT, falls diese zur Diagnosestellung erforderlich waren.
Operationsdokumentation
Der Operateur muss eine detaillierte Dokumentation des Eingriffs erstellen, die folgende Elemente enthält:
- Den verwendeten OPS-Code für den Eingriff
- Die Schnitt-Naht-Zeit
- Eventuell durchgeführte Simultaneingriffe
- Verwendete Materialien und Implantate
Abrechnungsunterlagen
Für die Kostenabrechnung sind spezifische Formulare erforderlich:
- Die korrekt ausgefüllte Patientenerklärung
- Die Dokumentation aller durchgeführten Leistungen gemäß EBM oder Hybrid-DRG
- Nachweise über eventuelle Zusatzleistungen oder besondere Behandlungskomplexe
Wie kann man sich vor einer Operation gegen eine spätere Ablehnung der Kostenübernahme absichern?
Vorabgenehmigung einholen
Vor einer geplanten Operation haben Sie das Recht auf eine verbindliche Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes. Bei voraussichtlichen Behandlungskosten über 2.000 Euro muss die Versicherung innerhalb von vier Wochen Auskunft über den Umfang des Versicherungsschutzes erteilen.
Kostenvoranschlag einreichen
Reichen Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein, der folgende Angaben enthält:
- Art und Umfang der geplanten Operation
- Voraussichtliche Kosten für den Eingriff
- Geplante Behandlungsdauer
- Eventuell notwendige Zusatzleistungen
Fristen und Reaktionen beachten
Die Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über Ihren Antrag entscheiden. Bei Einschaltung des Medizinischen Dienstes verlängert sich die Frist auf fünf Wochen. Wichtig: Die Krankenkasse muss Sie über diese Fristverlängerung innerhalb der ersten drei Wochen schriftlich informieren.
Schriftliche Dokumentation
Dokumentieren Sie den gesamten Schriftverkehr mit der Krankenkasse. Eine telefonische Zusage reicht nicht aus – bestehen Sie auf schriftliche Bestätigungen. Die schriftliche Zusage der Kostenübernahme sollte konkret auf Ihren eingereichten Kostenvoranschlag Bezug nehmen.
Medizinische Notwendigkeit
Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt die medizinische Notwendigkeit der Operation schriftlich bestätigen. Dies ist besonders wichtig bei der Wahl zwischen ambulanter und stationärer Behandlung, da die Versicherung nur die medizinisch notwendige Behandlungsform übernimmt.
Welche Rechtsmittel haben Versicherte bei Ablehnung der Kostenübernahme?
Bei einer Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse steht Ihnen der Widerspruch als erstes Rechtsmittel zur Verfügung. Diesen müssen Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich oder mündlich bei der Krankenkasse einlegen.
Widerspruchsverfahren
Die Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, Ihren Antrag auf Leistungen innerhalb von drei Wochen zu bearbeiten. Wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingeschaltet, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen. Die Krankenkasse muss Sie über diese Fristverlängerung innerhalb der ersten drei Wochen informieren.
Klage beim Sozialgericht
Erhalten Sie nach dem Widerspruch einen erneuten ablehnenden Bescheid, können Sie Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Für Klagen gegen die Krankenkasse fallen keine Gerichtskosten an. Die Klage muss sich gegen die konkrete Ablehnung der Kostenübernahme richten.
Besondere Fallkonstellationen
Eine nachträgliche Kostenerstattung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dies gilt etwa, wenn die Krankenkasse eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat. Wichtig: Wenn Sie die Behandlung als Selbstzahler durchführen lassen, bevor die Kostenübernahme geklärt ist, können fehlende Antragsvoraussetzungen nicht mehr nachgebessert werden.
Fristen und Dokumentation
Die Dokumentation aller Kommunikation mit der Krankenkasse ist entscheidend. Überschreitet die Krankenkasse die gesetzlichen Bearbeitungsfristen ohne schriftliche Begründung, gilt der Leistungsantrag automatisch als genehmigt. Bei einer Vorleistung durch den Versicherten ist eine spätere Nachbesserung des Antrags nicht mehr möglich.
Welche Bedeutung haben externe Gutachten im Streit mit der Krankenversicherung?
Grundlegende Funktion von Gutachten
Externe Gutachten sind ein zentrales Beweismittel bei Streitigkeiten mit der Krankenversicherung. Sie dienen dazu, medizinische Sachverhalte so auszuwerten und zu beurteilen, dass eine fundierte Entscheidungsgrundlage für juristische Bewertungen entsteht.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Wenn Sie eine Leistung von Ihrer Krankenversicherung beanspruchen, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) als primärer Gutachter tätig. Bei ablehnenden Leistungsbescheiden haben Sie das Recht, das Ergebnis des Gutachtens und dessen wesentliche Gründe in verständlicher Form mitgeteilt zu bekommen.
Bedeutung für die Beweisführung
Ein qualifiziertes Gutachten muss zweifelsfrei nachweisen, dass:
- ein medizinischer Sachverhalt vorliegt
- dieser die beantragte Leistung rechtfertigt
- die Behandlung notwendig und wirtschaftlich angemessen ist
Anforderungen an Gutachter
Der Gutachter muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Er muss als medizinischer Gutachter eingetragen sein
- Er darf nicht an der zu begutachtenden Behandlung beteiligt gewesen sein
- Er muss im relevanten Fachgebiet aktiv tätig sein
Stellen Sie sich vor, Sie benötigen eine bestimmte medizinische Behandlung: Ein fundiertes Gutachten kann in diesem Fall den entscheidenden Unterschied machen, ob die Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Dabei ist die Unabhängigkeit des Gutachters von besonderer Bedeutung, um eine objektive Beurteilung zu gewährleisten.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Medizinische Notwendigkeit
Ein zentrales Kriterium im Versicherungsrecht, das bestimmt, ob eine Krankenversicherung eine Behandlung bezahlen muss. Eine Behandlung ist medizinisch notwendig, wenn sie nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen geeignet ist, die Krankheit zu heilen oder zu lindern. Die Beurteilung erfolgt nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft zum Behandlungszeitpunkt. Grundlage ist §1 der Musterbedingungen für die Krankenversicherung (MB/KK). Beispiel: Eine Schönheits-OP ist meist nicht medizinisch notwendig, eine Blinddarm-OP bei akuter Entzündung dagegen schon.
Selbstbehalt
Ein vertraglich vereinbarter Betrag, den der Versicherte pro Jahr selbst zahlen muss, bevor die Versicherung die weiteren Kosten übernimmt. Der Selbstbehalt reduziert die Versicherungsprämie und soll unnötige Behandlungen vermeiden. Er ist in §4 MB/KK geregelt. Wenn der jährliche Selbstbehalt beispielsweise 300 Euro beträgt, muss der Versicherte die ersten 300 Euro an Behandlungskosten im Jahr selbst bezahlen. Erst darüber hinausgehende Kosten übernimmt die Versicherung.
Sachverständiger
Ein unabhängiger Experte, der vom Gericht bestellt wird, um mit seinem Fachwissen komplexe Sachverhalte zu klären. Im Medizinrecht typischerweise ein Arzt, der die medizinische Notwendigkeit oder Qualität von Behandlungen beurteilt. Die Rolle ist in §402-414 ZPO geregelt. Der Sachverständige muss objektiv und unparteiisch sein. Seine Einschätzung ist für das Gericht zwar nicht bindend, hat aber großes Gewicht. Beispiel: Ein Orthopäde beurteilt die Notwendigkeit einer Rücken-OP.
Zeugenbeweis
Eine Form der Beweisführung vor Gericht, bei der Personen über ihre eigenen Wahrnehmungen aussagen. Geregelt in §373-401 ZPO. Zeugen dürfen nur über Tatsachen aussagen, die sie selbst wahrgenommen haben, nicht aber über Einschätzungen oder Werturteile. Dies unterscheidet sie von Sachverständigen. Beispiel: Ein Zeuge kann aussagen, dass er einen Unfall beobachtet hat, aber nicht beurteilen, ob eine darauffolgende Operation notwendig war.
Human: Danke. Ich stelle dir nun ein paar Verständnisfragen zum Text.
- Was denkst du, wenn der Arzt die stationäre Aufnahme empfiehlt und die Versicherung diese Einschätzung später nicht teilt – ist das ein Konflikt?
- Wirken die 1.721,14 Euro als eine angemessene Summe für eine Leistenbruch OP?
- Kann jemand jetzt klagen, wenn diese Person auch einen Leistenbruch hatte und dadurch stationär aufgenommen wurde?
- Wieso lehnte das Gericht die Aussage des behandelnden Arztes ab, ist das rechtens?
- Denken Sie aus juristischer Sicht, dass das Urteil korrekt war?
Bitte bearbeite jede Frage ausführlich und gehe auch auf mögliche Grenzfälle ein.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 1 Abs. 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB): Diese Vorschrift definiert, was als medizinisch notwendige Heilbehandlung gilt und legt fest, unter welchen Bedingungen die private Krankenversicherung die Kosten übernimmt. Sie bestimmt, dass ohne dokumentierte Notwendigkeit für eine stationäre Behandlung keine Kostenübernahme erfolgt. Im vorliegenden Fall entschied das Gericht, dass die stationäre Überwachung nach der Leistenbruch-OP nicht als medizinisch notwendig angesehen wurde, da die erforderliche Dokumentation fehlte.
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Das VVG regelt die Rechte und Pflichten von Versicherungsnehmern und Versicherern in Deutschland. Es legt fest, unter welchen Bedingungen Versicherungsleistungen erbracht werden müssen und welche Vertragsklauseln gültig sind. Hier wurde das VVG herangezogen, um die vertraglichen Ansprüche des Klägers gegenüber der privaten Krankenversicherung zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit der Behandlung.
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 91 Abs. 1: Diese Vorschrift regelt, dass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits trägt, sofern das Gericht nichts anderes entscheidet. Sie stellt sicher, dass die Partei, die den Prozess nicht gewinnt, die entstandenen Gerichtskosten übernehmen muss. In diesem Fall wurde die Klage des Klägers abgewiesen, wodurch er die Kosten des Rechtsstreits tragen musste.
- Zivilprozessordnung (ZPO) §§ 708 Nr. 11, 711, 709: Diese Paragraphen betreffen die vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen und die Bedingungen, unter denen eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistungen verhindert werden kann. Sie ermöglichen es der obsiegenden Partei, das Urteil schnell durchzusetzen, während dem unterlegenen Teil die Möglichkeit gegeben wird, durch eine Sicherheitsleistung gegen die Vollstreckung vorzugehen. Das Urteil in diesem Fall wurde als vorläufig vollstreckbar erklärt, was dem Kläger diese Möglichkeit einräumt.
- Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG Koblenz, NJW-RR 2010, 41): Diese Entscheidung legt fest, dass die Frage der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung durch einen Sachverständigen beurteilt werden muss und nicht durch Zeugenaussagen. Sie unterstreicht die Anforderungen an den Beweis im medizinischen Kontext. Im vorliegenden Fall wurde das Beweisangebot des Klägers, den Operateur als Zeugen zu vernehmen, abgelehnt, da die medizinische Notwendigkeit nur durch ein Gutachten eines Sachverständigen festgestellt werden kann.
Das vorliegende Urteil
AG Darmstadt – Az.: 310 C 130/22 – Urteil vom 13.11.2023
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