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Hausratversicherung – Jagdhaus – Falschangabe über Wohnsitz

Ein Jäger scheitert vor Gericht mit seiner Klage gegen eine Hausratversicherung. Der Streitpunkt: seine 96 Quadratmeter große Jagdhütte, die er als Hauptwohnsitz versichert hatte, obwohl sie mitten im Wald liegt und nur spartanisch ausgestattet ist. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies die Berufung des Mannes ab, da die Hütte nicht den Kriterien einer Erstwohnung entspricht und es zudem Ungereimtheiten bei der Antragstellung gab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kläger versuchte, Ansprüche aus einer Hausratversicherung für eine Jagdhütte geltend zu machen, die nicht als ständig bewohnte Erstwohnung genutzt wurde.
  • Die Versicherung wurde mit falschen Angaben abgeschlossen, insbesondere bezüglich der Nutzung als Hauptwohnsitz und der Lage des Hauses innerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
  • Der Makler des Klägers reichte diese falschen Informationen ein und handelte arglistig, indem er wissentlich unrichtige Angaben machte.
  • Die Versicherungsgesellschaft wurde von diesen unzutreffenden Angaben getäuscht und hätte den Vertrag nicht zu diesen Konditionen abgeschlossen, wenn die tatsächlichen Verhältnisse bekannt gewesen wären.
  • Das Gericht entschied, dass die Angaben des Maklers dem Kläger zuzurechnen sind und die Arglistige Täuschung durch den Makler vorlag.
  • Aufgrund der arglistigen Täuschung konnte die Versicherung die Anfechtung des Vertrags erfolgreich durchsetzen, sodass keine Ansprüche aus dem Vertrag bestehen.
  • Die Entscheidung zeigt die Bedeutung korrekter Angaben bei Versicherungsanträgen und die rechtlichen Risiken, die durch falsche Angaben entstehen können.
  • Der Kläger hat keinen Anspruch auf die Versicherungssumme oder Erstattung der Anwaltskosten, da der Vertrag aufgrund der Täuschung unwirksam ist.
  • Die Komplexität des Falls zeigt die Wichtigkeit genauer Kommunikation zwischen Versicherungsnehmer, Makler und Versicherungsgesellschaft, um Missverständnisse oder Fehler zu vermeiden.

Falschangaben bei Hausratversicherung: Risiken und Konsequenzen im Detail

Die Hausratversicherung schützt den Inhalt eines Haushalts vor verschiedenen Risiken wie Diebstahl, Feuer oder Wasser. Dabei ist es entscheidend, dass die Versicherungsbedingungen genau eingehalten werden, insbesondere was die Angaben zum Wohnsitz betrifft. Falschangaben über den Wohnort oder eine Wohnsitzänderung können gravierende Konsequenzen nach sich ziehen und den Versicherungsschutz gefährden. Wenn beispielsweise ein Versicherungsnehmer in einem Jagdhaus lebt, dies jedoch nicht korrekt bei der Schadensmeldung angibt, kann dies als Versicherungsbetrug gewertet werden.

Zudem sind Versicherungsansprüche häufig an spezifische Bedingungen gebunden, die sorgfältig geprüft werden müssen, um Unterversicherung oder ungerechtfertigte Versicherungskosten zu vermeiden. Eine klare Aufklärungspflicht und der Vergleich von Hausratversicherungen sind essenziell, um das Risiko einer falschen Angabe zu minimieren. Im folgenden Abschnitt wird ein konkreter Fall erläutert, der die Thematik dieser Falschangaben und deren Auswirkungen auf den Versicherungsschutz näher beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Gericht weist Berufung im Hausratversicherungsstreit ab

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung eines Klägers zurückgewiesen, der Ansprüche aus einer Hausratversicherung geltend machte.

Hausratversicherung und Falschangaben zum Wohnsitz
Falschangaben über den Wohnsitz gefährden den Versicherungsschutz bei der Hausratversicherung, wie ein Gerichtsurteil bestätigt. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Im Zentrum des Falls stand eine 96 Quadratmeter große Jagdhütte in B.-Stadt, die der Kläger für seinen Jagdsport nutzte. Das Gebäude, das sich in einem kleinen Waldstück befindet, gehört der Ehefrau des Klägers.

Irreführende Angaben bei Versicherungsabschluss

Bei der Beantragung der Hausratversicherung über ein Maklerbüro kam es zu widersprüchlichen Angaben. Im ursprünglichen Antrag vom 18.12.2018 wurde die Anzahl der Vorschäden mit „0“ angegeben, obwohl es in der Vergangenheit zu mindestens zwei Vandalismusschäden gekommen war – einer davon mit einer Schadenshöhe von über 100.000 Euro. Zudem wurde bestätigt, dass sich das Risiko innerhalb einer geschlossenen Ortschaft befinde und nicht länger als 60 Tage unbewohnt sei.

Unklarheiten über Hauptwohnsitz

Die Versicherungsgesellschaft hinterfragte die abweichende Risikoanschrift, da gemäß den Antragsrichtlinien nur „ständig bewohnte Wohnungen und Einfamilienhäuser (Erstwohnung)“ versicherbar waren. Obwohl die Maklerin später schriftlich bestätigte, dass es sich um den Hauptwohnsitz des Klägers handle, war dieser weder mit Erst- noch mit Zweitwohnsitz an der Adresse der Jagdhütte gemeldet. Tatsächlich bewohnte er mit seiner Ehefrau eine Adresse in D.-Stadt.

Versicherungsschutz aufgrund mangelnder Voraussetzungen verwehrt

Das Gericht stellte fest, dass die grundlegenden Voraussetzungen für den Versicherungsschutz nicht erfüllt waren. Die Jagdhütte, die lediglich über ein WC mit Waschbecken verfügte und keine Warmwasserversorgung hatte, entsprach nicht den Kriterien einer Erstwohnung. Die Heizung erfolgte über Gas-Einzelöfen, und im Dachgeschoss befand sich ein Wasserspeicher. Diese baulichen Gegebenheiten sprachen deutlich gegen eine dauerhafte Nutzung als Hauptwohnsitz.

Kostenfolge und Vollstreckbarkeit

Das Gericht entschied, dass der Kläger die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Die Urteile wurden für vorläufig vollstreckbar erklärt, wobei der Kläger die Zwangsvollstreckung durch eine Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des vollstreckbaren Betrages abwenden kann. Eine Revision wurde nicht zugelassen.


Die Schlüsselerkenntnisse


„Das Urteil verdeutlicht, dass falsche oder ungenaue Angaben bei Vertragsabschluss einer Hausratversicherung zur Anfechtung des Vertrags führen können – auch wenn diese durch einen Versicherungsmakler gemacht wurden. Besonders kritisch sind dabei Angaben zum Hauptwohnsitz und zur Nutzung der versicherten Immobilie. Die Versicherung kann den Vertrag anfechten, wenn sie aufgrund falscher Angaben zu einer Risikoeinschätzung gekommen ist, die nicht der Realität entspricht.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Versicherungsnehmer müssen Sie bei Abschluss einer Hausratversicherung besonders sorgfältig auf korrekte Angaben achten – auch wenn Sie einen Makler einschalten. Prüfen Sie alle Angaben, die in Ihrem Namen gemacht werden, auf ihre Richtigkeit. Besonders wichtig sind dabei Informationen zur tatsächlichen Nutzung der Immobilie, zum Hauptwohnsitz und zur Lage des Objekts. Machen Sie keine Angaben „ins Blaue hinein“ und informieren Sie Ihren Makler umfassend über alle relevanten Umstände. Im Schadensfall droht sonst die Anfechtung des Vertrags durch die Versicherung, wodurch Sie Ihren Versicherungsschutz vollständig verlieren können.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Mindestanforderungen muss eine Immobilie erfüllen, um als Erstwohnsitz versicherbar zu sein?

Ein Erstwohnsitz muss als dauerhaft bewohnbarer Wohnraum ausgestattet und zugelassen sein. Die grundlegenden Anforderungen umfassen:

Technische Grundausstattung

Die Immobilie muss über eine vollständige technische Grundausstattung verfügen. Dazu gehören:

  • Stromanschluss und funktionierendes Stromnetz
  • Sanitäre Anlagen mit Wasserversorgung
  • Beheizbare Räume

Bauliche Voraussetzungen

Der Wohnraum muss geschlossene Räume zum Wohnen und Schlafen bieten. Dies bedeutet konkret:

Ein umschlossener Raum, der dem Schlafen und Wohnen dient, muss baulich so beschaffen sein, dass er ganzjährig bewohnbar ist. Eine Gartenlaube oder ein Schrebergartenhäuschen erfüllen diese Anforderungen in der Regel nicht, da dort die Zulassung zum dauerhaften Wohnen fehlt.

Rechtliche Anforderungen

Die Immobilie muss offiziell als Wohnraum zugelassen sein. Dies bedeutet:

Der Wohnraum muss baurechtlich als Wohnung oder Haus eingestuft sein. Gewerblich genutzte Räume oder reine Büroräume erfüllen diese Voraussetzung nicht. Zudem muss die Immobilie beim Einwohnermeldeamt als Wohnsitz angemeldet werden können.

Nutzungsintensität

Für die Anerkennung als Erstwohnsitz ist die zeitliche Komponente entscheidend:

Sie müssen sich überwiegend in dieser Immobilie aufhalten. Das bedeutet, Sie verbringen dort mehr als die Hälfte des Jahres und haben dort den Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen, etwa durch Familie, Arbeit oder soziale Bindungen.


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Welche Folgen haben falsche Angaben zu Vorschäden bei Abschluss einer Hausratversicherung?

Wenn Sie bei Abschluss einer Hausratversicherung falsche Angaben zu Vorschäden machen, riskieren Sie die vollständige Leistungsfreiheit des Versicherers. Dies gilt sowohl für bewusst falsche als auch für unvollständige Angaben.

Rechtliche Konsequenzen

Der Versicherer kann den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung nach §§ 22 VVG, 123 BGB anfechten. Bei erfolgreicher Anfechtung ist der Vertrag von Anfang an nichtig. Eine arglistige Täuschung liegt vor, wenn Sie als Versicherungsnehmer bewusst Einfluss auf die Entscheidung des Versicherers nehmen und wissen, dass der Versicherer den Antrag bei wahrheitsgemäßen Angaben möglicherweise ablehnen oder nur zu schlechteren Konditionen annehmen würde.

Beispiele für relevante Falschangaben

Bei Vorschäden müssen Sie alle Schadensfälle der letzten Jahre vollständig angeben. Es reicht nicht aus, nur den letzten oder vermeintlich wichtigsten Schaden zu nennen. Auch die Angabe „es fällt mir nur dieser eine Schaden ein“ ist unzureichend. Ebenso müssen Sie korrekte Angaben zur Beendigung vorheriger Versicherungsverträge machen. Verschweigen Sie beispielsweise eine Kündigung durch den Vorversicherer, kann dies zur Leistungsfreiheit führen.

Beweislast und Bewertung

Der Versicherer muss die arglistige Täuschung nachweisen. Stehen jedoch objektiv unwahre Angaben fest, müssen Sie als Versicherungsnehmer plausible Gründe für die Falschangaben darlegen. Selbst kleine Unstimmigkeiten in Ihren Aussagen können als Täuschungsversuch gewertet werden, wenn Sie keine überzeugenden Erklärungen liefern können.


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Was bedeutet „ständig bewohnt“ im Sinne der Hausratversicherung?

Eine Wohnung oder ein Haus gilt im Sinne der Hausratversicherung als ständig bewohnt, wenn sie nicht länger als 60 Tage ununterbrochen unbewohnt oder unbeaufsichtigt bleibt.

Kriterien für „ständig bewohnt“

Die Beaufsichtigung der Wohnung erfordert, dass sich während der Nacht eine dazu berechtigte, volljährige Person darin aufhält. Neuere Hausratversicherungstarife bieten teilweise großzügigere Fristen an – bei manchen Versicherungen gilt eine Wohnung erst nach 180 Tagen als nicht mehr ständig bewohnt.

Bedeutung für den Versicherungsschutz

Wenn Sie Ihre Wohnung für einen längeren Zeitraum verlassen und keine Möglichkeit zur Beaufsichtigung besteht, müssen Sie dies der Hausratversicherung als Gefahrenerhöhung schriftlich mitteilen. Die Versicherungen reagieren darauf unterschiedlich – einige treffen individuelle Vereinbarungen, andere erhöhen den Versicherungsbeitrag.

Besonderheiten bei Premium-Tarifen

Viele Versicherungsgesellschaften bieten in ihren Premium-Tarifen erweiterte Leistungen an. In diesen Fällen kann eine Wohnung auch dann als ständig bewohnt gelten, wenn Sie sich nicht länger als 180 Tage im Jahr außerhalb Ihres Wohnsitzes aufhalten. Bei der Wahl des Tarifs sollten Sie daher Ihre persönliche Wohnsituation berücksichtigen.


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Welche Meldepflichten bestehen bei der Hausratversicherung bezüglich des Wohnsitzes?

Bei der Hausratversicherung müssen Sie jeden Wohnungswechsel unverzüglich melden, spätestens jedoch am Tag des Umzugs. Dies gilt sowohl für Haupt- als auch für Zweitwohnungen.

Meldepflichten bei der Hauptwohnung

Bei einem Umzug der Hauptwohnung müssen Sie der Versicherung folgende Informationen mitteilen:

  • Die neue Adresse
  • Die Wohnfläche in Quadratmetern
  • Sicherheitsrelevante Änderungen wie etwa der Wegfall einer Alarmanlage

Der Versicherungsschutz geht automatisch auf die neue Wohnung über und besteht während des Umzugs für beide Wohnungen für einen Zeitraum von zwei Monaten.

Besonderheiten bei Zweitwohnungen

Für Zweitwohnungen gilt eine separate Meldepflicht, da diese nicht automatisch in der Hausratversicherung der Hauptwohnung mitversichert sind. Sie müssen für eine Zweitwohnung in der Regel eine eigene Hausratversicherung abschließen.

Meldepflichten bei Risikoänderungen

Sie sind verpflichtet, der Versicherung alle Änderungen mitzuteilen, die das Risiko erhöhen können. Dazu gehören:

  • Installation eines Baugerüsts am Haus
  • Gewerbliche Nutzung im Gebäude
  • Längere Unbewohntheit der Immobilie

Fristen und Konsequenzen

Die Meldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der neuen Wohnung erfolgen. Bei Versäumnis der Meldepflichten riskieren Sie den Verlust des Versicherungsschutzes. Die Versicherung kann im Schadensfall die Leistung verweigern oder kürzen, wenn relevante Informationen nicht mitgeteilt wurden.


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Wann ist eine separate Versicherung für Zweitwohnungen oder Freizeitimmobilien erforderlich?

Eine separate Versicherung für Zweitwohnungen oder Freizeitimmobilien ist immer dann erforderlich, wenn diese nicht automatisch in der bestehenden Hausratversicherung mitversichert sind. Dies ist bei den meisten Standardversicherungen der Fall.

Situationen, die eine separate Versicherung erfordern

Eine eigenständige Versicherung wird insbesondere benötigt, wenn die Zweitwohnung länger als 60 aufeinanderfolgende Tage unbewohnt bleibt. Dies betrifft vor allem Ferienhäuser oder Wochenendhäuser, die nur gelegentlich genutzt werden.

Besonderheiten bei der Versicherungswahl

Bei Zweitwohnungen haben Sie grundsätzlich zwei Optionen für den Versicherungsschutz:

Erweiterung der bestehenden Versicherung: Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag um die Zweitwohnung zu erweitern. Dabei ist zu beachten, dass häufig nur ein bestimmter Prozentsatz der Gesamtversicherungssumme (meist 20%) oder ein Maximalbetrag für die Zweitwohnung gilt.

Separate Hausratversicherung: Eine eigenständige Versicherung ist sinnvoll, wenn Sie einen vollumfänglichen Schutz ohne prozentuale Begrenzungen wünschen. Dies empfiehlt sich besonders bei hochwertig ausgestatteten Zweitwohnungen.

Spezielle Risikofaktoren

Zweitwohnungen und Freizeitimmobilien benötigen eine besondere Absicherung, da sie erhöhten Risiken ausgesetzt sind. Dazu gehören:

  • Längere Zeiträume ohne Bewohner erhöhen das Einbruchsrisiko
  • Wasserschäden können lange unentdeckt bleiben
  • Besondere Lage (etwa an der Küste oder in den Bergen) kann zusätzliche Gefahren bergen

Bei der Wahl der Versicherung sollten Sie die tatsächliche Nutzungshäufigkeit der Zweitwohnung berücksichtigen, da dies direkten Einfluss auf die Versicherungskonditionen hat.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Hausratversicherung

Definition: Eine Hausratversicherung schützt den Inhalt eines Haushalts vor finanziellen Verlusten durch Risiken wie Diebstahl, Feuer oder Wasserschäden. Sie deckt typischerweise Möbel, Geräte und persönliche Gegenstände, abhängig von den vereinbarten Versicherungsbedingungen ab.

Beispiel: Wenn das Haus von Anna durch einen Brand beschädigt wird, erstattet die Hausratversicherung den Wert der zerstörten Möbel und Geräte, sofern sie diese in ihrem Versicherungsvertrag gedeckt hat.

Gesetzliche Regelung: Die genauen Deckungsumfänge und Bedingungen sind in den Versicherungsverträgen festgelegt und variieren je nach Anbieter.

Relevanz im Kontext: In diesem Fall ist wichtig zu verstehen, dass der Kläger möglicherweise keine korrekten Angaben über die Jagdhütte gemacht hat, was die Wirksamkeit der Versicherung beeinflusst.

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Hauptwohnsitz

Definition: Der Hauptwohnsitz ist der Ort, an dem eine Person ihren Lebensmittelpunkt hat und der bei den Meldebehörden als solcher gemeldet ist. Er beeinflusst oft steuerrechtliche Fragen und den Anspruch auf bestimmte Versicherungsleistungen.

Beispiel: Markus hat seine Wohnung in der Stadt als Hauptwohnsitz gemeldet, obwohl er die meiste Zeit in seinem Wochenendhaus verbringt. Für steuerliche Angelegenheiten zählt nur die Stadtwohnung.

Relevanz im Kontext: Im Fall des Jägers wurde die Jagdhütte als Hauptwohnsitz angegeben, obwohl er dort nicht tatsächlich wohnte, was zu Problemen mit der Versicherung führte.

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Falschangaben

Definition: Falschangaben in einem Versicherungsvertrag sind bewusste oder unbewusste falsche Informationen, die eine versicherte Person bei Vertragsabschluss oder Schadenmeldung macht. Sie können den Versicherungsschutz gefährden oder ganz aufheben.

Beispiel: Ein Versicherungskunde meldet einen niedrigen Kilometerstand seines Autos, um die Prämie zu reduzieren, obwohl der tatsächliche Stand höher ist.

Gesetzliche Regelung: Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein, um den Versicherungsschutz nicht zu riskieren. Oft geregelt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung.

Relevanz im Kontext: Der Kläger machte Falschangaben hinsichtlich des Hauptwohnsitzes, was den Versicherungsschutz für die Jagdhütte letztlich ausschloss.

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Berufung

Definition: Eine Berufung ist ein Rechtsmittel, mit dem eine Partei die Überprüfung eines Urteils durch eine höhere Instanz beantragen kann. Hierbei wird die Sache sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht erneut geprüft.

Beispiel: Nach einem Urteil im Zivilprozess zieht die unterlegene Partei vor das Oberlandesgericht, um eine Überprüfung des Falls zu erwirken.

Relevanz im Kontext: Der Kläger legte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein, diese wurde jedoch abgewiesen, da die rechtlichen Grundlagen für eine andere Entscheidung nicht gegeben waren.

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Versicherungsbetrug

Definition: Versicherungsbetrug liegt vor, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherung durch falsche Angaben oder Täuschungen verleiten will, eine Leistung zu erbringen, auf die kein Anspruch besteht.

Beispiel: Jemand meldet einen Autounfall, der absichtlich herbeigeführt wurde, um die Versicherungssumme zu kassieren.

Gesetzliche Regelung: Versicherungsbetrug ist strafbar und kann nach § 263 StGB verfolgt werden.

Relevanz im Kontext: Die Untersuchungen der Versicherung ergaben möglicherweise Falschangaben, die als betrügerisch eingestuft werden könnten, was den Versicherungsschutz gefährdete.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 3 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Dieser Paragraph regelt die Obliegenheiten beider Parteien, insbesondere die Pflicht des Versicherungsnehmers zur Wahrheitsgemäßheit bei der Antragstellung. Es wird festgelegt, dass der Versicherungsnehmer alle relevanten Informationen wahrheitsgemäß anzugeben hat. Im vorliegenden Fall hat der Kläger falsche Angaben zu der Anzahl der Vorschäden gemacht und die Nutzung des versicherten Objekts als Zweitwohnung nicht offengelegt.
  • § 19 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Dieser Paragraph besagt, dass der Versicherer den Vertrag anfechten kann, wenn der Versicherungsnehmer bei der Antragstellung Informationen verschwiegen hat, die für den Vertragsabschluss von Bedeutung sind. Der Sachverhalt zeigt, dass dem Versicherer bei Antragsstellung nicht bekannt war, dass die Jagdhütte als Zweitwohnung genutzt wurde und bereits mehrfache Schäden aufgetreten sind, was eine Anfechtung des Vertrages rechtfertigt.
  • § 81 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Dieser Paragraph erläutert die Regelungen zur Berechnung der Versicherungsleistungen im Schadensfall und die möglichen Konsequenzen bei Obliegenheitsverletzungen. Im aktuellen Fall könnte die Beklagte die Leistung verweigern oder mindern, da der Kläger gegen die gemeinsamen Obliegenheiten verstoßen hat und die Beklagte nicht korrekt informiert wurde.
  • § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph befasst sich mit Schadensersatzansprüchen, wenn eine Person durch ein rechtswidriges Handeln einen Schaden verursacht hat. Da der Kläger möglicherweise nicht die Wahrheit gesagt hat, könnte sich auch die Frage nach Schadensersatzansprüchen an die Beklagte ergeben, wenn er durch eine Leistungserbringung eine zu unrecht erhaltene Entschädigung fordert.
  • Art. 12 Abs. 1 der EU-Versicherungsrichtlinie (2002/83/EG): Diese Richtlinie regelt die Informationspflichten und die Sicherstellung des Vertrauens der Verbraucher im Versicherungswesen. Die Richtlinie verlangt, dass Versicherungsnehmer umfassend über die Bedingungen und Risiken des Versicherungsvertrags informiert werden. Der Fall verdeutlicht, dass die Beklagte möglicherweise gegen diese Verpflichtung verstoßen hat, indem nicht ausreichend klargestellt wurde, welche Informationen für die Policierung entscheidend waren.

Das vorliegende Urteil

 

Oberlandesgericht Düsseldorf – Az.: 4 U 231/22 – Urteil vom 23.04.2024


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