Obliegenheit zur Schadensanzeige
Selbst wenn Sie sicher sind, keine Schuld am Unfallhergang zu haben und auch Ihr Unfallgegner dies ansieht, sollten Sie trotzdem immer auch Ihrer Kaskoversicherung den Unfall melden.

Grund dafür ist, dass Sie gegenüber Ihrer Versicherung eine Anzeigepflicht haben, um deren Leistungen auch beziehen zu können.
Jetzt fragen Sie sich sicherlich, wieso das wichtig ist, wenn doch eindeutig ist, dass der Unfallgegner die Schuld trägt und dessen Versicherung für die anfallenden Kosten aufkommen muss. Es kann sich bei jedem so vermeintlich klaren Sachverhalt die Gegebenheit geben, dass die gegnerische Versicherung in einigen Punkten ein Schuldeingeständnis ablehnt und somit nur einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt. Sollten Sie dann Ihre eigene Versicherung in Anspruch nehmen wollen, so kann es sein, dass diese Ihnen die Missachtung der Anzeigepflicht entgegenhält und keine Leistungen vollbringt.
Anzeigepflicht innerhalb einer Woche
Die Anzeigepflicht ergibt sich aus den meisten Versicherungsverträgen und sieht vor, dass ein Verkehrsunfall binnen einer Woche gemeldet werden muss. So kann ein Leistungsverweigerungsrecht Ihrer Versicherung ausgeschlossen werden.
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Sind Sie sich nicht sicher, bei welcher Versicherung Sie den Verkehrsunfall anzeigen müssen, oder möchten Sie Auskunft über Ihre Rechte und Pflichten haben? Dann nutzen Sie unser Beratungsangebot vor Ort oder in der bequemen Online-Beratung.
Unser Fachanwalt Dr. Christian Kotz kann Ihnen bei allen verkehrs- und versicherungsrechtlichen Belangen zur Seite stehen.
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