Schadensregulierung: Dauer bis der Schaden reguliert ist
Ein Verkehrsunfall hat durchaus das Potenzial für sehr vielfältige Schäden, die sowohl an den beteiligten Personen als auch an den Fahrzeugen entstehen können. Wenn das eigene Fahrzeug von dem Unfall betroffen ist, dann entstehen daraus eine ganze Menge an bestimmten Rechten und Ansprüchen gegenüber dem Verursacher. Gleichermaßen verhält es sich, wenn ein Geschädigter durch den Unfall einen Personenschaden erlitten hat. Nicht immer jedoch wissen die Geschädigten, welche Rechte bzw. Ansprüche ihnen überhaupt zustehen und wann die Versicherung des Verursachers für die Schäden in welchem Umfang aufkommt.
Die Kosten eines Verkehrsunfalls werden in der Regel die jeweilige Haftpflichtversicherung des Verursachers. Damit sind nicht nur die reinen Kosten, sondern vielmehr auch die Folgekosten aus dem Unfall heraus gemeint. Der Geschädigte muss diese Kosten jedoch bei der Versicherung einfordern.
Es ist in der gängigen Praxis nicht unüblich, dass der Geschädigte bei den Unfallkosten erst einmal in Vorleistung treten muss und sich anschließend diese Kosten dann von der Versicherung wiederholt. Das Geld wird jedoch erst einmal aus der Tasche des Geschädigten bezahlt, was durchaus für finanzielle Engpässe sorgen kann. Dementsprechend ist die Frage, wann genau die Versicherung das Geld überweist, für die meisten Geschädigten von großem Interesse. Ebenso verhält es sich dann auch mit der Frage, welche genauen Rahmenbedingungen und Umstände für die vollständige Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung vorliegen müssen. Zunächst erst einmal sei hier gesagt, dass die Schuldfrage für eine reibungslose Abarbeitung des Unfalls seitens der Versicherung eindeutig geklärt sein muss.
Durch ein polizeiliches Unfallprotokoll ist in diesem Bereich ein gutes Beweismittel vorhanden, doch muss dieses polizeiliche Unfallprotokoll erst einmal vorliegen. Gerade bei Personenschäden ist es daher immens wichtig, dass die Polizei auch wirklich zu dem Unfall herangezogen wird.
Können wir Ihnen bei der Schadensregulierung helfen?
Als Fachanwalt für Versicherungsrecht und Verkehrsrecht kümmern wir uns um die komplette Abwicklung. Wir kennen die übliche Verzögerungs- und Hinhaltetaktik vieler Versicherungen, wenn es um die Regulierung von Schäden geht. Wir setzen Ihre Ansprüche konsequent, zügig und mit unserer langjährigen Erfahrung durch.
Nutzen Sie unser speziel dafür geschaffenes Portal: Unfall-Ansprueche.de.
Melden Sie Ihren Unfall kostenlos und unverbindlich und erhalten eine kostenlose Ersteinschätzung und Empfehlung für das weitere Vorgehen.
In einigen Bundesländern rückt die Polizei für Unfälle, in denen es um reine Blechschäden geht, nicht mehr zu der Unfallstelle an. Bei Personenschäden ist die Polizei jedoch zur Aufnahme des Unfalls verpflichtet. In Fällen eindeutiger Schuldfrage wird die gegnerische Versicherung ohne Probleme bezahlen, da sie einen etwaigen Prozess verlieren würde.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen die Schuldfrage zunächst erst einmal geklärt werden muss. In der gängigen Praxis ist nicht jeder Unfallgegner sofort einsichtig und räumt dementsprechend seine Schuld an dem kostspieligen und mit Ärger verbundenen Unfall direkt ein. Ein Zivilprozess ist oftmals die einzige Lösung. In diesem Prozess werden dann die strittigen Punkten geklärt.
Damit die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den Unfall auch wirklich trägt müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Der Unfallverursacher trägt die alleinige Schuld an dem Verkehrsunfall
- Der von dem Geschädigten veranschlagten Kosten für den Verkehrsunfall müssen auch wirklich angemessen sein
Sollte die alleinige Schuld des Unfallverursachers vorliegen ist die Versicherung zur Erstattung der Kosten verpflichtet. Im nächsten Schritt werden dann die angemessenen Kosten für den Verkehrsunfall ermittelt. Bei einem Mietwagen oder sogenannten Bagatellschäden wird für gewöhnlich kein Gutachter zur Ermittlung des entstandenen Schadens notwendig sein, sodass dieser Punkt nicht als angemessene Kosten geltend gemacht werden kann. Sollte der Geschädigte eine Mitschuld an dem Verkehrsunfall tragen, so trägt die Versicherung nur den Teil der Kosten, welcher der Schuld an dem Unfall entspricht. Das zuständige Gericht wird diesen Anteil im Rahmen des Zivilprozesses als Prozentsatz festlegen.
Trägt der Unfallverursacher die alleinige Schuld muss die Versicherung für sämtliche Kosten aufkommen. Diese Kosten beinhalten sowohl bei einem Mietfahrzeug die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung als auch die Artbehandlungskosten sowie ein entsprechendes Schmerzensgeld. Dieses Schmerzensgeld muss jedoch von dem Geschädigten ausdrücklich angefordert werden.
Die Frage, zu welchem Zeitpunkt genau von der Versicherung die Kostenerstattung vorgenommen wird, hängt ganz gravierend von dem Umstand ab, ob ein Zivilprozess erforderlich wird oder nicht. Sollte ein Zivilprozess als Schadenersatzprozess durchgeführt werden muss dieser natürlich erst einmal zum Abschluss gebracht werden, bevor die Versicherung die Kostenerstattung vornimmt. Zuständig ist in solchen Fällen stets das Amtsgericht. Für gewöhnlich beträgt die durchschnittliche Dauer eines solchen Verfahrens rund fünf Monate. Dies ist jedoch nur ein Durchschnittswert. Bei komplizierteren Fallkonstellationen kann sich ein derartiges Verfahren auch über mehrere Jahre hinziehen. Dies ist allerdings eher eine Seltenheit, jedoch ist die Gefahr durchaus gegeben.
Selbst dann, wenn es nicht zu einem Verfahren kommt, kann die Zahlung der Versicherung durchaus auf sich warten lassen. Es ist überdies auch auf die Art der Versicherung an, welche der Unfallverursacher innehat.
Bei einer Haftpflichtversicherung ist eine Zeitspanne von vier bis zu sechs Wochen durchaus üblich. Die Versicherung hat gesetzlich gesehen das Recht, den Sachverhalt genauestens mit allen dafür zur Verfügung stehenden Mitteln zu prüfen. Diese sogenannte Prüffrist sollte sich jedoch im Rahmen des genannten Zeitfensters bewegen. Nach Ablauf der Prüffrist jedoch muss die Versicherung unmittelbar an den Geschädigten eine Zahlung vornehmen.
Im Gegensatz zu Versicherungen haben die Geschädigten jedoch nicht immer alle Zeit der Welt, um den Unfall abzuwickeln. Wenn Sie als Geschädigter dringend auf ein Fahrzeug angewiesen sind oder wenn Sie durch einen Unfall ernste gesundheitliche Schäden davongetragen haben, dann sollten Sie auf jeden Fall einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zurate ziehen und sich entsprechend vertreten lassen. Gerade bei Versicherungen sind oftmals kleinste Details von entscheidender Bedeutung. So müssen die Ansprüche, die Ihnen aus dem Unfall heraus gegen Ihren Unfallgegner bzw. dessen Versicherung zustehen, genauestens ausformuliert werden und alle Rechte beinhalten. Diese Rechte können Sie jedoch als juristischer Laie überhaupt nicht kennen, da viele Ansprüche überaus unbekannt sind und erst im Rahmen einer ausführlichen juristischen Beratung in den Fokus des Unfallgeschädigten rücken. Überdies ist ein erfahrener Rechtsanwalt auch in der Lage, einen entsprechenden Druck auf die gegnerische Versicherung aufzubauen und mit entsprechendem juristischen Nachdruck eine schnellere Sachverhaltsbearbeitung zu erreichen.
Eine Versicherung darf sich nicht alle Zeit der Welt lassen. Bei einer zu starken Regulierungsverzögerung steht dem Geschädigten eine Entschädigungssumme zu.
Obgleich der Gesetzgeber diesbezüglich eindeutige gesetzliche Regelungen kennt, so setzen viele Versicherungen auf die juristische Unkenntnis der Geschädigten. Dass eine Entschädigungssumme in Höhe von rund 20 Prozent bei einer stark verzögerten Schmerzensgeldzahlung einem Geschädigten zusteht wissen die Versicherungen in der Regel, aber der Geschädigte muss es auch erst einmal wissen. Hier ist es dann extrem sinnvoll, dass ein Unfallgeschädigter sich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht nehmen und diesen mit der Durchführung des Anspruchsverfahrens beauftragen. Bedauerlicherweise hat sich bei vielen Geschädigten der Gedankengang festgesetzt, dass die Mandatierung eines Rechtsanwalts zur Durchsetzung der Ansprüche mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Der Unfall an sich hat schon ein großes finanzielles Loch gerissen, sodass weitere Kosten möglichst vermieden werden sollen. Dies ist jedoch kein Grund, auf die eigenen Rechte zu verzichten, da in einem Erfolgsfall die gegnerische Versicherung ohnehin sämtliche Kosten zu tragen hat.
Versicherungen spielen gern mit der Angst der Geschädigten vor den Kosten in der Hoffnung, dass der Geschädigte dadurch auf seine Ansprüche verzichtet und die Versicherung dementsprechend ihrerseits Kosten einsparen kann. Kein Unfallgeschädigter sollte sich jedoch dadurch einschüchtern lassen.
Übliche Wartezeiten der Versicherungen bei der Regulierung
Bitte beachten Sie, dass dieses nur grobe Richtwerte sind und selbstverständlich von Versicherung zu Versicherung variieren kann.
Um die Wartezeiten zu verkürzen und ggfs. Verzögerungen zu minimieren, ist es immer zu empfehlen einen Rechtsanwalt einzuschalten. Insbesondere bei unverschuldeten Unfällen zahlt ohnehin die gegnerische Versicherung die Kosten des Rechtsanwaltes. Mit uns holen Sie nicht nur mehr aus Ihren zustehenden Ansprüchen heraus, Sie bekommen in der Regel auch schneller Ihren Schaden ersetzt. Dabei kümmern wir uns um die komplette Kommunikation mit den Versicherungsgesellschaften. Sollten Gutachten benötigt werden, so kümmern wir uns auch darum. Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand. Melden Sie jetzt unverbindlich und kostenlos Ihren Unfall auf: Unfall-Ansprueche.de und erhalten innerhalb 24 Stunden eine kostenlose Ersteinschätzung.